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Artikel 1 - Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (4. StVGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


Artikel 1 wird in 6 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2008 StVG § 24, § 24a, mWv. 29. April 2009 § 6, § 23, § 26, mWv. 12. Januar 2009 § 29

Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. November 2008 (BGBl. I S. 2162), wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 29.04.2009

1.
In § 6 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3a eingefügt:

„(3a) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das gewerbsmäßige Feilbieten, gewerbsmäßige Veräußern und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstungen zu erlassen."

2.
§ 23 wird wie folgt gefasst:

„§ 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 3a erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

(4) Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden."

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
In § 24 Abs. 2 wird das Wort „Geldbuße" durch die Wörter „Geldbuße bis zu zweitausend Euro" ersetzt.

4.
In § 24a Abs. 4 werden die Wörter „eintausendfünfhundert Euro" durch die Wörter „dreitausend Euro" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 29.04.2009

5.
In § 26 Abs. 2 werden die Wörter „das Kraftfahrt-Bundesamt" durch die Wörter „die Behörde, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 12.01.2009

6.
Dem § 29 Abs. 8 wird folgender Satz angefügt:

„Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Eintragungen wegen strafgerichtlicher Entscheidungen, die für die Ahndung von Straftaten herangezogen werden; insoweit gelten die Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes."

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. StVGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. StVGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 4. StVGÄndG Inkrafttreten
...  1 Nr. 1, 2 und 5 dieses Gesetzes tritt am 29. April 2009, Artikel 1 Nr. 3 und 4 und Artikel 1a ... 1 Nr. 1, 2 und 5 dieses Gesetzes tritt am 29. April 2009, Artikel 1 Nr. 3 und 4 und Artikel 1a treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. --- ... treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. --- Anm. d. Red.: Artikel 1 Nr. 6 tritt gemäß Artikel 82 Abs. 2 des Grundgesetzes am 12. Januar 2009 in ...
 
Zitat in folgenden Normen

EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 126; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Eingangsformel EG-FGV
... des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1221) geändert und § 6 Absatz 3a durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2965) eingefügt worden sind, ...

Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Eingangsformel StVZONB
... cc des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1221) und § 6 Absatz 3a durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2965) eingefügt worden ist, verordnet ...

Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Eingangsformel 55. StVRÄndV
... vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden sind, § 6 Absatz 3a durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2965 ) eingefügt worden ist, § 6 Absatz 4, § 6a Absatz 2, § 26a Absatz 1 und § ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872
Eingangsformel EG-FGVEV
... des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1221) geändert und § 6 Absatz 3a durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2965) eingefügt worden sind, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
G. v. 03.02.2009 BGBl. I S. 150
Artikel 1 StVGuATPÜÄndG
... Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2965), wird wie folgt geändert: 1. ...