(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2009 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel
2 dieser Verordnung am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel
1 Nr. 4 und Artikel
1 Nr. 5, soweit die Positionen Kalium - zur parenteralen Anwendung in Konzentrationen von mehr als 6 mmol/l -", Theodrenalin - zur parenteralen Anwendung -" und Trometamol - zur parenteralen Anwendung bei Störungen des Säure-Basen-Haushaltes oder zur Harnalkalisierung bei Intoxikationen oder bei einem Gehalt von über 1g Trometamol je abgeteilter Arzneiform -" betroffen sind, am 1. Juli 2009 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Dezember 2008.