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§ 4 - Raumordnungsgesetz (ROG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 30.06.2009, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 2301-2 Raumordnung
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§ 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung



(1) 1Bei

1.
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen,

2.
Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Stellen,

3.
Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung oder der Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen,

sind Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. 2Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt entsprechend bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen, wenn öffentliche Stellen an den Personen mehrheitlich beteiligt sind oder die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. 3Weitergehende Bindungswirkungen von Erfordernissen der Raumordnung nach Maßgabe der für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Bei sonstigen Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts sind die Erfordernisse der Raumordnung nach den für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.

(3) Bei Genehmigungen über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlagen von Personen des Privatrechts nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze der Raumordnung und die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.





 

Frühere Fassungen von § 4 ROG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.11.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
vom 23.05.2017 BGBl. I S. 1245

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 ROG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ROG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ROG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 ROG Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 (vom 29.11.2017)
... Stellen, die im Auftrag des Bundes tätig sind, sowie von Personen des Privatrechts nach § 4 Abs. 1 Satz 2 , die für den Bund öffentliche Aufgaben durchführen, gilt die Bindungswirkung der ...
§ 6 ROG Ausnahmen und Zielabweichung (vom 28.09.2023)
... die Personen des Privatrechts, die das Ziel, von dem eine Abweichung zugelassen werden soll, nach § 4 zu beachten haben. Antragsberechtigt sind auch Personen des Privatrechts, deren ... Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedarf oder deren beantragtes Vorhaben nach § 4 Absatz 2 zu beurteilen ist. Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 28. ...
§ 7 ROG Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne (vom 28.09.2023)
... Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Absatz 1 Satz 2 enthalten, die zur Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet und zur Koordinierung von ...
§ 12 ROG Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (vom 24.11.2020)
... und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen unbefristet untersagen, wenn Ziele der Raumordnung ... und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen befristet untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in ...
§ 13 ROG Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne (vom 28.09.2023)
... anzupassen, die in den Bundesraumordnungsplänen nach § 17 festgelegt sind. § 4 Absatz 1 bleibt unberührt. (2) Die Regionalpläne sind aus dem ...
§ 15 ROG Raumverträglichkeitsprüfung (vom 28.09.2023)
... gutachterliche Stellungnahme der zuständigen Raumordnungsbehörde auf der Grundlage des § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 4 nach Maßgabe des Fachrechts in ihre ...
 
Zitat in folgenden Normen

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 6 LuftVG (vom 29.07.2017)
... und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt sind. Die §§ 4 und 5 des Raumordnungsgesetzes bleiben unberührt. Ist das in Aussicht genommene ...
§ 30 LuftVG (vom 29.12.2023)
... Anlegung oder Änderung betroffen werden, angemessen zu berücksichtigen. Die §§ 4 und 5 des Raumordnungsgesetzes bleiben unberührt. Das Bundesministerium der ...

Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
... vorgesehenen öffentlichen Finanzmittel". Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... Projekte, die dem Hochwasserschutz dienen sollen. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die bei ihren raumbedeutsamen Maßnahmen zum Hochwasserschutz ... und Maßnahmen geprüft werden. Hierzu gehören, soweit von der Bindungswirkung des § 4 ROG erfasst, neben Maßnahmen wie Bereitstellung von Flächen als Retentionsraum, ... vorgesehenen öffentlichen Finanzmittel". Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... WHG wird deren Geltung klarstellend bestätigt. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... wird dessen Geltung klarstellend bestätigt. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... Träger der Regionalplanung. Daneben werden von II.1.2 auch die öffentlichen Stellen nach § 4 ROG erfasst, die raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die auf den in der Festlegung genannten ... eine Ausgleichsmöglichkeit vorgesehen wird. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... klarstellend bestätigt. Adressat der Festlegung sind grundsätzlich die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... 67 Absatz 1 und § 68 Absatz 3 WHG verwiesen. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... Fachplanungen der Länder. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... Handel mit natürlichen Mineralwässern. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... Veränderungssperre hingewiesen. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... durch Hochwasserschutzanlagen teurer wäre. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... Festlegung genannten Anlagen zuständig sind, soweit diese Stellen von der Bindungswirkung des § 4 ROG erfasst werden. II.2.3 (Z) In Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 1 WHG ... und Anlagen Bestandsschutz genießen. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... und Anlagen Bestandsschutz genießen. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... gegen die Aufgabe eingewendet werden können. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... Träger der Bauleitplanung. Daneben werden von III.1 auch die öffentlichen Stellen nach § 4 ROG erfasst, die raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die auf den in der Festlegung genannten ... Absatz 1 Satz 5, § 12 Absatz 7 Satz 4 WaStrG). Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... Grundsatz der Raumordnung formuliert ist. Adressat von Satz 1 sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... zuständigen öffentlichen Stellen erfasst. Adressat von Satz 2 sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... die entsprechende Kompetenz der Bauleitplanung. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten Stellen und Personen, die Ziele der Raumordnung zu beachten und Grundsätze der ... ist nur dann gegeben, wenn deren Projekt im Wege der Planfeststellung zugelassen wird (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ROG ), oder, wenn das Projekt in einer anderen Weise zugelassen wird, und das jeweilige Fachrecht die ... Grundsätzen der Raumordnung ausdrücklich anordnet (sogenannte Raumordnungsklauseln, vgl. § 4 Absatz 2 ROG ). BSI-Kritisverordnung Verordnung zur Bestimmung Kritischer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 1 ROGÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... die Personen des Privatrechts, die das Ziel, von dem eine Abweichung zugelassen werden soll, nach § 4 zu beachten haben. Antragsberechtigt sind auch Personen des Privatrechts, deren beantragtes ... Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedarf oder deren beantragtes Vorhaben nach § 4 Absatz 2 zu beurteilen ist. Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 28. September ... Raumordnung anzupassen, die in den Bundesraumordnungsplänen nach § 17 festgelegt sind. § 4 Absatz 1 bleibt unberührt." b) Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt ... gutachterliche Stellungnahme der zuständigen Raumordnungsbehörde auf der Grundlage des § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 4 nach Maßgabe des Fachrechts in ihre ...

Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 RORÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... § 2 Grundsätze der Raumordnung § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der ... der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften ... 8" durch die Angabe „§§ 13" ersetzt. 5. In § 4 wird in der Überschrift das Wort „Bindungswirkungen" durch das Wort ... wird wie folgt gefasst: „§ 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 ". b) In Absatz 1 werden die Wörter „Raumordnung nach § 4 Abs. ... nach § 4". b) In Absatz 1 werden die Wörter „Raumordnung nach § 4 Abs. 1 " durch die Wörter „Raumordnung in Raumordnungsplänen nach § 13 Absatz ... 7. In § 6 Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wort „soll," die Angabe „nach § 4 " eingefügt. 8. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Absatz 1 Satz 2 enthalten, die zur Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet und zur Koordinierung von ... und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen unbefristet untersagen, wenn Ziele der Raumordnung ... und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen befristet untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Bayern)
B. v. 30.08.2012 BGBl. I S. 1820
Bekanntmachung LRAbwBek
... Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) - ohne § 4 Absatz 3 und § 5 sowie Abschnitt 3 a) Bayerisches Landesplanungsgesetz ...