§ 7 - Raumordnungsgesetz (ROG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 30.06.2009, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 2301-2 Raumordnung
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§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne


§ 7 hat 3 frühere Fassungen und wird in 19 Vorschriften zitiert

(1) 1In Raumordnungsplänen sind für einen bestimmten Planungsraum und einen regelmäßig mittelfristigen Zeitraum Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, insbesondere zu den Nutzungen und Funktionen des Raums, zu treffen. 2Es kann festgelegt werden, dass bestimmte Nutzungen und Funktionen des Raums nur für einen bestimmten Zeitraum oder ab oder bis zum Eintritt bestimmter Umstände vorgesehen sind; eine Folge- oder Zwischennutzung kann festgelegt werden. 3Die Festlegungen nach Satz 1 und 2 können auch in räumlichen und sachlichen Teilplänen getroffen werden. **) 4Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind als solche zu kennzeichnen.

(2) 1Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne sind die öffentlichen und privaten Belange, soweit sie auf der jeweiligen Planungsebene erkennbar und von Bedeutung sind, gegeneinander und untereinander abzuwägen. 2Das Ergebnis der Umweltprüfung nach § 8 sowie die Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 9 *) sind in der Abwägung nach Satz 1 zu berücksichtigen. 3Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume sind aufeinander abzustimmen.

(3) 1Die Festlegungen nach Absatz 1 können auch Gebiete bezeichnen. 2Insbesondere können dies Gebiete sein,

1.
die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind (Vorranggebiete),

2.
die bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen vorbehalten bleiben sollen, denen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (Vorbehaltsgebiete).

3Wird durch die Festlegung von Vorranggebieten der jeweiligen Nutzung oder Funktion substanziell Raum verschafft, kann festgelegt werden, dass diese Nutzung oder Funktion an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen ist (Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung). 4Die Ermittlung der Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung erfolgt auf der Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzepts der planaufstellenden Stelle. 5Werden in diesem Planungskonzept Teile des Planungsraums für eine Nutzung oder Funktion ausgeschlossen, ist eine systematische Unterscheidung, ob der Ausschluss aus tatsächlichen, rechtlichen oder planerischen Gründen erfolgt, nicht erforderlich. 6Abweichend von den Sätzen 3 bis 5 ist auf die Ausweisung von Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) § 27 Absatz 4 dieses Gesetzes anzuwenden. 7Die Sätze 3 bis 5 finden keine Anwendung auf die Nutzung Photovoltaik.

(4) Die Raumordnungspläne sollen auch diejenigen Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Absatz 1 Satz 2 enthalten, die zur Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet und zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich sind und die durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können.

(5) Den Raumordnungsplänen ist eine Begründung beizufügen.

(6) Soweit ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein europäisches Vogelschutzgebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nach den § 13 und § 17 Absatz 1 und 2 die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Europäischen Kommission anzuwenden.

(7) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Aufstellung von Raumordnungsplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

(8) Raumordnungspläne sind mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen.


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*)
Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 1 Nr. 8 b) bb) G. v. 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1245) wurde sinngemäß konsolidiert.
**)
abweichendes Landesrecht Niedersachsen siehe B. v. 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3853)


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) G. v. 22. März 2023 BGBl. 2023 I Nr. 88 m.W.v. 28. September 2023

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Frühere Fassungen von § 7 ROG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.09.2023Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
vom 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
aktuell vorher 29.11.2017 (07.12.2017)Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Niedersachsen)
vom 07.12.2017 BGBl. I S. 3853
aktuell vorher 29.11.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
vom 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
aktuellvor 29.11.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 7 ROG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ROG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ROG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 ROG Planerhaltung (vom 28.09.2023)
... waren oder in der Entscheidung berücksichtigt worden sind; 2. die Vorschriften des § 7 Absatz 5 und des § 9 Absatz 2 über die Begründung des Raumordnungsplans sowie seiner ... des Regionalplans herausstellt. (3) Für die Abwägung nach § 7 Abs. 2 ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Raumordnungsplan ...
§ 13 ROG Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne (vom 28.09.2023)
... eines Plans nach Satz 1 Nummer 1 übernehmen; hierfür gelten die Absätze 5 und 6, § 7 Absatz 3, 4 und 8 sowie die §§ 9 und 10 entsprechend. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht in den ... städtebaulichen Planungen sind entsprechend § 1 Absatz 3 in der Abwägung nach § 7 Absatz 2 zu berücksichtigen. (3) Ist eine Planung angesichts bestehender Verflechtungen, ... Flächennutzungsplans nach § 204 des Baugesetzbuchs übernehmen, wenn er den §§ 7 bis 13 dieses Gesetzes und den Vorschriften des Baugesetzbuchs entspricht (regionaler ... Im Plan nach Satz 1 sind sowohl die Festlegungen im Sinne des Absatzes 5 und des § 7 Absatz 3 und 4 als auch die Darstellungen im Sinne des § 5 des Baugesetzbuchs zu kennzeichnen; Ziele und ...
§ 27 ROG Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern (vom 28.09.2023)
...  (3) Am 28. September 2023 geltendes Landesrecht, das § 2 Absatz 2, die §§ 6 bis 12 oder die Vorschriften des Abschnitts 2 dieses Gesetzes ergänzt, sowie landesrechtliche ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
§ 10 BNatSchG Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne (vom 01.03.2022)
... und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes zu berücksichtigen. (4) Landschaftsrahmenpläne und ...

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 2 UVPG Begriffsbestimmungen (vom 28.09.2023)
... wenn sich die Windkraftanlagen in derselben Konzentrationszone oder in einem Gebiet nach § 7 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes befinden. (6) Zulassungsentscheidungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1. die ...

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Artikel 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 30 KrWG Abfallwirtschaftspläne (vom 03.07.2021)
... die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen. § 7 Absatz 4 des Raumordnungsgesetzes bleibt unberührt. (6) Die Abfallwirtschaftspläne enthalten mindestens ...

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Borkum Riffgrund" (NSGBRgV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3395
§ 5 NSGBRgV Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen
... geändert worden ist, erfolgt die Verträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des § 7 Absatz 6 des Raumordnungsgesetzes . (7) Die Prüfung nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 obliegt der ...

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Doggerbank" (NSGDgbV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3400
§ 5 NSGDgbV Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen
... geändert worden ist, erfolgt die Verträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des § 7 Absatz 6 des Raumordnungsgesetzes . (7) Die Prüfung nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 obliegt der ...

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt" (NSGFmbV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3405
§ 5 NSGFmbV Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen
... geändert worden ist, erfolgt die Verträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des § 7 Absatz 6 des Raumordnungsgesetzes . (7) Die Prüfung nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 obliegt der ...

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Kadetrinne" (NSGKdrV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3410
§ 5 NSGKdrV Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen
... geändert worden ist, erfolgt die Verträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des § 7 Absatz 6 des Raumordnungsgesetzes . (7) Die Prüfung nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 obliegt der ...

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht - Rönnebank" (NSGPBRV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3415
§ 9 NSGPBRV Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen
... geändert worden ist, erfolgt die Verträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des § 7 Absatz 6 des Raumordnungsgesetzes . (7) Die Prüfung nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 obliegt der ...

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" (NSGSylV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3423
§ 7 NSGSylV Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen
... geändert worden ist, erfolgt die Verträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des § 7 Absatz 6 des Raumordnungsgesetzes . (7) Die Prüfung nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 obliegt der ...

Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
... zum Schutz von Meeresüberflutungen sind, sollen erhalten und, soweit dies gemäß § 7 Absatz 4 ROG möglich ist, räumlich gesichert werden. Neues Vorland für den Schutz vor ... § 7 WHG statt. Auch die Landes- und Regionalplanung sollte - über die Verpflichtung des § 7 Absatz 2 Satz 3 ROG hinaus, Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume aufeinander abzustimmen - ... zum Schutz vor Meeresüberflutungen sind, sollen erhalten und, soweit dies gemäß § 7 Absatz 4 ROG möglich ist, räumlich gesichert werden. Neues Vorland für den Schutz vor ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 1 ROGÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... nach den Sätzen 1 bis 3 auf die kommunale Planungshoheit haben." 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 RORÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung ... § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird die Angabe „( § 7 Abs. 2 )" gestrichen. b) In Nummer 3 wird die Angabe „(§ 7 Abs. 1 und 2)" ... „(§ 7 Abs. 2)" gestrichen. b) In Nummer 3 wird die Angabe „( § 7 Abs. 1 und 2 )" gestrichen. c) In Nummer 7 wird die Angabe „§§ 8" durch ... dem Wort „soll," die Angabe „nach § 4" eingefügt. 8. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... eines Plans nach Satz 1 Nummer 1 übernehmen; hierfür gelten die Absätze 5 und 6, § 7 Absatz 3, 4 und 8 sowie die §§ 9 und 10 entsprechend. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht in den Ländern ... städtebaulichen Planungen sind entsprechend § 1 Absatz 3 in der Abwägung nach § 7 Absatz 2 zu berücksichtigen. (3) Ist eine Planung angesichts bestehender Verflechtungen, ... Flächennutzungsplans nach § 204 des Baugesetzbuchs übernehmen, wenn er den §§ 7 bis 13 dieses Gesetzes und den Vorschriften des Baugesetzbuchs entspricht (regionaler ... Im Plan nach Satz 1 sind sowohl die Festlegungen im Sinne des Absatzes 5 und des § 7 Absatz 3 und 4 als auch die Darstellungen im Sinne des § 5 des Baugesetzbuchs zu kennzeichnen; Ziele und ... § 6 Abs. 2" werden durch die Wörter „§ 2 Absatz 2, die §§ 6 bis 12" ersetzt, und nach dem Wort „Gebührenregelungen" werden die ...

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 2 UVPModG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 29.07.2017)
... Wörter „§ 8 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes " ersetzt. (15) In § 9 Absatz 4 Satz 4 des Raumordnungsgesetzes, das zuletzt ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Niedersachsen)
B. v. 20.08.2012 BGBl. I S. 1718
Bekanntmachung LRAbwBek
... 1. September 2012 § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Niedersachsen)
B. v. 07.12.2017 BGBl. I S. 3853
Bekanntmachung LRAbwBek
... Abweichung d) Tag des Inkrafttretens § 7 Absatz 1 Satz 3 des Raumordnungsgeset- zes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch ... 29. November 2017 § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch ... 29. November 2017 § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Schleswig-Holstein)
B. v. 23.11.2020 BGBl. I S. 2453
Bekanntmachung LRAbwBek
... 4. September 2020 § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch ...


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