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§ 8 - Raumordnungsgesetz (ROG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 30.06.2009, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 2301-2 Raumordnung
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§ 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen



(1) 1Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf

1.
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

2.
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

3.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

4.
die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind; der Umweltbericht enthält die Angaben nach der Anlage 1. 2Der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts ist festzulegen; die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, sind hierbei zu beteiligen. 3Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessenerweise verlangt werden kann.

(2) 1Bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen kann von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn durch eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 genannten Kriterien festgestellt wurde, dass sie voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben werden. 2Diese Prüfung ist unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, durchzuführen. 3Sofern festgestellt wurde, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sind die zu diesem Ergebnis führenden Erwägungen in die Begründung des Plans aufzunehmen.

(3) 1Die Umweltprüfung soll bei der Aufstellung eines Raumordnungsplans auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden, wenn in anderen das Plangebiet ganz oder teilweise umfassenden Plänen oder Programmen bereits eine Umweltprüfung nach Absatz 1 durchgeführt wurde. 2Die Umweltprüfung kann mit anderen Prüfungen zur Ermittlung oder Bewertung von Umweltauswirkungen verbunden werden.

(4) 1Die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt sind auf Grundlage der in der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 genannten Überwachungsmaßnahmen von der in den Landesplanungsgesetzen genannten Stelle, oder, sofern Landesplanungsgesetze keine Regelung treffen, von der für den Raumordnungsplan zuständigen oder der im Raumordnungsplan bezeichneten öffentlichen Stelle zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. 2Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen unterrichten die öffentliche Stelle nach Satz 1, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Raumordnungsplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat.

(5) 1Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorgaben zu erlassen zur Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen Belangen im Rahmen der Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen. 2Sofern dabei auch Fragen der Windenergie an Land berührt sind, sind die Vorgaben auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu erlassen.





 

Frühere Fassungen von § 8 ROG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2023Artikel 3 Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1353
aktuell vorher 29.11.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
vom 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
aktuellvor 29.11.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 ROG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 ROG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ROG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 ROG Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne (vom 28.09.2023)
... gegeneinander und untereinander abzuwägen. Das Ergebnis der Umweltprüfung nach § 8 sowie die Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 9 *) sind in der Abwägung nach ...
§ 9 ROG Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (vom 28.09.2023)
... wenn 1. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, 2. nach § 8 Absatz 2 Satz 1 festgestellt wurde, dass die Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen voraussichtlich ...
§ 10 ROG Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen (vom 28.09.2023)
... Erklärung nach Absatz 3 und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich ist Einsichtnahme an einem oder ... wurde, sowie über die im Rahmen der Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt nach § 8 Abs. 4 Satz 1 durchzuführenden Maßnahmen. (4) Im Falle der Beteiligung von Nachbarstaaten ...
§ 11 ROG Planerhaltung (vom 28.09.2023)
... Nutzung oder Funktion substanziell Raum verschafft wird. (4) Bei Anwendung des § 8 gilt ergänzend zu den Absätzen 1 bis 3: 1. Ein für die ... Mangel des nach § 9 Absatz 2 bei der Beteiligung beizufügenden Umweltberichts ( § 8 Abs. 1 ) besteht, wenn dieser in wesentlichen Punkten unvollständig ist und diese Punkte nicht ... der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 sind. 2. Unterbleibt nach § 8 Abs. 2 eine Umweltprüfung, gilt die Vorprüfung des Einzelfalls als ordnungsgemäß ... Einzelfalls als ordnungsgemäß durchgeführt, wenn sie entsprechend den Vorgaben von § 8 Abs. 2 durchgeführt worden ist und ihr Ergebnis nachvollziehbar ist; dabei ist unbeachtlich, wenn ...
§ 13 ROG Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne (vom 28.09.2023)
... nach § 204 des Baugesetzbuchs übernehmen, wenn er den §§ 7 bis 13 dieses Gesetzes und den Vorschriften des Baugesetzbuchs entspricht (regionaler ...
§ 17 ROG Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum (vom 28.09.2023)
... Raumordnungsplänen entstehen. (5) Auf den Raumordnungsplan nach Absatz 3 findet § 8 keine ...
§ 27 ROG Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern (vom 28.09.2023)
...  (3) Am 28. September 2023 geltendes Landesrecht, das § 2 Absatz 2, die §§ 6 bis 12 oder die Vorschriften des Abschnitts 2 dieses Gesetzes ergänzt, sowie landesrechtliche ...
Anlage 1 ROG (zu § 8 Abs. 1) (vom 29.11.2017)
... Umweltbericht nach § 8 Abs. 1 besteht aus 1. einer Einleitung mit folgenden Angaben: a) Kurzdarstellung ... 2. einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 8 Abs. 1 ermittelt wurden, mit Angaben der a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte ...
Anlage 2 ROG (zu § 8 Abs. 2) (vom 29.11.2017)
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 37 UVPG Ausnahmen von der SUP-Pflicht (vom 04.03.2021)
... erhebliche Umweltauswirkungen hat. Die §§ 13 und 13a des Baugesetzbuchs sowie § 8 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes bleiben ...

Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
... der Umweltbelange Bei der Aufstellung des Bundesraumordnungsplans ist gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ROG eine Strategische Umweltprüfung (SUP) obligatorisch durchzuführen, in der die ... 5. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 8 Absatz 4 ROG Die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der ...

Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
Artikel 1 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1353; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 6 WindBG Verfahrenserleichterungen in Windenergiegebieten; Verordnungsermächtigung (vom 29.03.2023)
... anzuwenden, 1. wenn bei Ausweisung des Windenergiegebietes eine Umweltprüfung nach § 8 des Raumordnungsgesetzes oder § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt wurde und 2. soweit das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 1 ROGÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
...  1. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, 2. nach § 8 Absatz 2 Satz 1 festgestellt wurde, dass die Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen voraussichtlich ... Erklärung nach Absatz 3 und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich ist Einsichtnahme an einem oder mehreren ... 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „finden die §§ 8 und 10" durch die Angabe „findet § 8" ersetzt. b) Die Sätze ... die Wörter „finden die §§ 8 und 10" durch die Angabe „findet § 8 " ersetzt. b) Die Sätze 2 bis 4 werden aufgehoben. 14. § 18 ...
Artikel 13 ROGÄndG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
...  1. wenn bei Ausweisung des Windenergiegebietes eine Umweltprüfung nach § 8 des Raumordnungsgesetzes oder § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt wurde und 2. soweit das ...

Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 RORÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
...  § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 9 ... 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 ) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2)". 2. In § 1 Absatz 1 Satz 1 ... in den Ländern Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2 )". 2. In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „zusammenfassende, ... „(§ 7 Abs. 1 und 2)" gestrichen. c) In Nummer 7 wird die Angabe „ §§ 8 " durch die Angabe „§§ 13" ersetzt. 5. In § 4 wird in der ... in den Beteiligungsverfahren nach §§ 10, 18" durch die Wörter „ § 8 sowie die Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 9" ersetzt. cc) ... Raumordnung gesichert werden können." d) In Absatz 6 wird die Angabe „ §§ 8 und 17 Abs. 2 und 3" durch die Angabe „§ 13 und § 17 Absatz 1 und 2" ... „Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern" wird gestrichen. 10. § 8 wird aufgehoben. 11. § 9 wird § 8 und wie folgt geändert: a) ... wird gestrichen. 10. § 8 wird aufgehoben. 11. § 9 wird § 8 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen". b) Absatz 1 ... b) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „nach § 8 " wird gestrichen. bb) In Nummer 2 wird dem Wort „Boden" das Wort ... Erklärung nach Absatz 3 und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Bei der Bekanntmachung nach Absatz 1 oder der ... b) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 9" durch die Angabe „ § 8 " ersetzt. c) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Im ... c) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 9" jeweils durch die Angabe „ § 8 ", die Angabe „§ 10 Abs. 1" wird durch die Angabe „§ 9 Absatz ... nach § 204 des Baugesetzbuchs übernehmen, wenn er den §§ 7 bis 13 dieses Gesetzes und den Vorschriften des Baugesetzbuchs entspricht (regionaler ... entstehen. (5) Auf den Raumordnungsplan nach Absatz 3 finden die §§ 8 und 10 keine Anwendung. Der Raumordnungsplan nach Absatz 3 ist im Bundesanzeiger bekannt zu ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „in § 8 Abs. 5 bis 7 sowie § 17 aufgeführten" gestrichen. b) In Satz 2 werden die ... 17 aufgeführten" gestrichen. b) In Satz 2 werden die Wörter „nach § 8 Abs. 5 bis 7 " gestrichen. 28. Nach § 21 wird folgender § 22 eingefügt:  ... § 27 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 8 " durch die Angabe „§ 13" ersetzt, die Angabe „30. Juni 2009" wird ... § 6 Abs. 2" werden durch die Wörter „§ 2 Absatz 2, die §§ 6 bis 12" ersetzt, und nach dem Wort „Gebührenregelungen" werden die ... 36. In den Anlagen 1 und 2 wird die Angabe „§ 9" jeweils durch die Angabe „ § 8 " ...

Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1353
Artikel 3 WindBGEG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 8 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Das Bundesministerium für ...

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... wenn sich die Windkraftanlagen in derselben Konzentrationszone oder in einem Gebiet nach § 8 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes befinden. (6) Zulassungsentscheidungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1. ...
Artikel 2 UVPModG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 29.07.2017)
... zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die Wörter „ § 8 Absatz 7 des Raumordnungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes" ersetzt. ...