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§ 10 - Raumordnungsgesetz (ROG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 30.06.2009, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 2301-2 Raumordnung
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§ 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen



(1) Soweit der Raumordnungsplan nicht als Gesetz oder Rechtsverordnung verkündet wird, ist er oder seine Genehmigung oder der Beschluss über ihn öffentlich bekannt zu machen; mit der Bekanntmachung wird der Raumordnungsplan wirksam.

(2) 1Der Raumordnungsplan ist mit der Begründung und, wenn über die Annahme des Raumordnungsplans nicht durch Gesetz entschieden wird, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung mit der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 3 und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 im Internet zu veröffentlichen. 2Zusätzlich ist Einsichtnahme an einem oder mehreren Orten zu gewähren. 3Wenn das Landesrecht keine Bestimmungen zum Ort der Einsichtnahme trifft, wird er von der planaufstellenden Stelle bestimmt. 4In der Bekanntmachung oder in der Verkündung des Raumordnungsplans ist auf die Veröffentlichung unter Angabe der Internetseite oder Internetadresse sowie auf die Einsichtnahmemöglichkeit hinzuweisen.

(3) Dem Raumordnungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, sowie über die im Rahmen der Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt nach § 8 Abs. 4 Satz 1 durchzuführenden Maßnahmen.

(4) Im Falle der Beteiligung von Nachbarstaaten nach § 9 Absatz 4 werden die in den Absätzen 2 und 3 genannten Informationen der dort zuständigen Behörde übermittelt.





 

Frühere Fassungen von § 10 ROG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.09.2023Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
vom 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
aktuell vorher 29.11.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
vom 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
aktuellvor 29.11.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 ROG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 ROG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ROG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 ROG Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (vom 01.02.2023)
... auf die Umwelt sind auf Grundlage der in der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 genannten Überwachungsmaßnahmen von der in den Landesplanungsgesetzen genannten Stelle, ...
§ 11 ROG Planerhaltung (vom 28.09.2023)
... wenn die Begründung unvollständig ist; 3. der mit der Bekanntmachung ( § 10 ) verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht wurde. (2) Für die Rechtswirksamkeit eines ... ist und diese Punkte nicht Bestandteil der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 sind. 2. Unterbleibt nach § 8 Abs. 2 eine Umweltprüfung, gilt die ...
§ 13 ROG Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne (vom 28.09.2023)
... gelten die Absätze 5 und 6, § 7 Absatz 3, 4 und 8 sowie die §§ 9 und 10 entsprechend. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und ... nach § 204 des Baugesetzbuchs übernehmen, wenn er den §§ 7 bis 13 dieses Gesetzes und den Vorschriften des Baugesetzbuchs entspricht (regionaler ...
§ 18 ROG Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes (vom 28.09.2023)
...  (2) Das Erfordernis der Veröffentlichung einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 10 Absatz 2 Satz 1 findet auf die Raumordnungspläne des Bundes nach § 17 keine Anwendung. ... des Bundes nach § 17 Absatz 3 sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen; § 10 Absatz 1, 3 und 4 findet auf diese Pläne keine ...
§ 27 ROG Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern (vom 28.09.2023)
...  (3) Am 28. September 2023 geltendes Landesrecht, das § 2 Absatz 2, die §§ 6 bis 12 oder die Vorschriften des Abschnitts 2 dieses Gesetzes ergänzt, sowie landesrechtliche ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
§ 1 BRPHV Raumordnungsplanung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz
... Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz" und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des ... Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz" und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) werden ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Verordnung in den Diensträumen des ... Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz" und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Verordnung in das Internet eingestellt. Die Dokumente ...
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
... I S. 1408) geändert worden ist. Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) 1. Rechtliche Grundlagen und wesentlicher Regelungsinhalt Das ... Nach Abschluss des Verfahrens ist zusammen mit der bekanntgemachten BRPHV gemäß § 10 Absatz 3 ROG eine „zusammenfassende Erklärung" zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Die ...

Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee (AWZROV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3886
§ 1 AWZROV Raumordnungsplanung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee
... in der Nordsee und in der Ostsee" und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des ... in der Nordsee und in der Ostsee" und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) werden ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Verordnung in den Diensträumen des ... in der Nordsee und in der Ostsee" und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Verordnung in das Internet eingestellt. Die Dokumente ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 1 ROGÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... der Sätze 1 und 2 finden die Absätze 1 und 4 keine Anwendung." 7. § 10 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Raumordnungsplan ist mit der Begründung ... kann. (2) Das Erfordernis der Veröffentlichung einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 10 Absatz 2 Satz 1 findet auf die Raumordnungspläne des Bundes nach § 17 keine Anwendung. ... des Bundes nach § 17 Absatz 3 sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen; § 10 Absatz 1, 3 und 4 findet auf diese Pläne keine Anwendung." 15. In § 19 Satz 1 werden die ...

Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 RORÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
...  § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von ... in Raumordnungsplänen nach § 13 Absatz 1" und wird die Angabe „ § 10 " durch die Angabe „§ 9" ersetzt. c) Folgender Absatz 4 wird ... werden die Wörter „§ 9 sowie die Stellungnahmen in den Beteiligungsverfahren nach §§ 10 , 18" durch die Wörter „§ 8 sowie die Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ... c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 11" durch die Angabe „ § 10 " ersetzt. 12. § 10 wird § 9 und wie folgt gefasst:  ... die Angabe „§ 11" durch die Angabe „§ 10" ersetzt. 12. § 10 wird § 9 und wie folgt gefasst: „§ 9 Beteiligung bei der Aufstellung ... die Umweltverträglichkeitsprüfung zu beteiligen." 13. § 11 wird § 10 und wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 10 Abs. 1 und 2 Satz 2 " durch die Angabe „§ 9" ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die ... 9" ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „Abs. 5 und des § 10 Abs. 1 " durch die Wörter „Absatz 5 und des § 9 Absatz 2" ersetzt.  ... cc) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 11" durch die Angabe „ § 10 " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für ... die Angabe „§ 9" jeweils durch die Angabe „§ 8", die Angabe „ § 10 Abs. 1 " wird durch die Angabe „§ 9 Absatz 2" und die Angabe „§ 11" ... „§ 9 Absatz 2" und die Angabe „§ 11" wird durch die Angabe „ § 10 " ersetzt. d) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 2 ... gelten die Absätze 5 und 6, § 7 Absatz 3, 4 und 8 sowie die §§ 9 und 10 entsprechend. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und ... nach § 204 des Baugesetzbuchs übernehmen, wenn er den §§ 7 bis 13 dieses Gesetzes und den Vorschriften des Baugesetzbuchs entspricht (regionaler ... entstehen. (5) Auf den Raumordnungsplan nach Absatz 3 finden die §§ 8 und 10 keine Anwendung. Der Raumordnungsplan nach Absatz 3 ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen; mit ... § 18 wird wie folgt geändert: a) Im Eingangssatz wird die Angabe „ § 10 " durch die Angabe „§ 9" ersetzt. b) Nummer 1 wird wie folgt ... § 6 Abs. 2" werden durch die Wörter „§ 2 Absatz 2, die §§ 6 bis 12" ersetzt, und nach dem Wort „Gebührenregelungen" werden die ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Nordrhein-Westfalen)
B. v. 13.12.2017 BGBl. I S. 3902
Bekanntmachung LRAbwBek
... 2 des Grundgesetzes d) 1. Januar 2011 § 10 des Raumordnungsgesetzes vom 22. De- zember 2008 (BGBl. I S. 2986) a) § 13 des Landesplanungsgesetzes ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee (AWZ Nordsee-ROV)
V. v. 21.09.2009 BGBl. I S. 3107; aufgehoben durch § 2 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3886
§ 1 AWZ Nordsee-ROV Raumplanung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee
... zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (vgl. auch § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)). Die zusammenfassende ...

Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Ostsee (AWZ Ostsee-ROV)
V. v. 10.12.2009 BGBl. I S. 3861; aufgehoben durch § 2 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3886
§ 1 AWZ Ostsee-ROV Raumplanung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Ostsee
... zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (vgl. auch § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)). Die zusammenfassende ...