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Artikel 6 - Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)

Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 LuftVG § 6, § 30

Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2418), wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 bis 4 und § 5" durch die Angabe „Die §§ 4 und 5" ersetzt.

2.
In § 30 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 bis 4 und § 5" durch die Angabe „Die §§ 4 und 5" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 6 GeROG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 GeROG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeROG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Artikel 2 BAFGEG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), wird wie folgt geändert: 1. ...