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Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Raumordnungsgesetz


Artikel 1 ändert mWv. 30. Juni 2009 ROG mWv. 31. Dezember 2008

(voller Gesetzestext siehe Raumordnungsgesetz - ROG)


Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 BauGB Anlage 2, mWv. 31. Dezember 2008 § 245b

Das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 31.12.2008

1.
In § 245b wird die Angabe „bis zum 31. Dezember 2008" gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
Nummer 2.6.8 der Anlage 2 wird wie folgt gefasst:

„2.6.8
Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes,".


Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 BNatSchG § 35

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686), wird wie folgt geändert:

In § 35 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 3 Nr. 7" durch die Angabe „§ 3 Abs. 1 Nr. 7" ersetzt.


Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 GVFG § 2

Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 1988 (BGBl. I S. 100), zuletzt geändert durch Artikel 282 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 7" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 4" ersetzt.


Artikel 5 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 KrW-/AbfG § 29

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), wird wie folgt geändert:

In § 29 Abs. 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes bleiben" durch die Angabe „§ 8 Abs. 6 des Raumordnungsgesetzes bleibt" ersetzt.


Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 LuftVG § 6, § 30

Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2418), wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 bis 4 und § 5" durch die Angabe „Die §§ 4 und 5" ersetzt.

2.
In § 30 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 bis 4 und § 5" durch die Angabe „Die §§ 4 und 5" ersetzt.


Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 UVPG Anlage 3, § 2, § 14d, § 14o, § 16, § 25, Anlage 2

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst:

„Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren".

1a.
In § 2 Abs. 3 Nr. 2 wird nach der Angabe „§§ 15 und 16" die Angabe „Abs. 1 bis 3" eingefügt.

2.
§ 14d wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird hinter dem Wort „Baugesetzbuchs" die Angabe „sowie § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes" eingefügt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „den Bereichen Wasserhaushalt und Raumordnung" durch die Wörter „dem Bereich Wasserhaushalt" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird aufgehoben.

3.
§ 14o wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „den Bereichen Wasserhaushalt sowie Raumordnung" durch die Wörter „dem Bereich Wasserhaushalt" ersetzt.

b)
Satz 2 wird aufgehoben.

c)
Der bisherige Satz 3 wird Satz 2.

4.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren".

b)
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Besteht für die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes durchgeführt."

5.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 7 Satz 3 wird aufgehoben.

b)
Absatz 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„§ 16 Abs. 4 dieses Gesetzes sowie § 28 Abs. 1 und 3 des Raumordnungsgesetzes bleiben unberührt."

6.
Nummer 2.3.8 der Anlage 2 wird wie folgt gefasst:

„Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes,".

7.
Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1.5 wird die Angabe „den §§ 8 und 9" durch die Angabe „§ 8" ersetzt.

b)
Nummer 1.6 wird wie folgt gefasst:

„Raumordnungsplanungen des Bundes nach § 17 Abs. 2 und 3 des Raumordnungsgesetzes".


Artikel 8 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 WHG § 36a

Das Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), wird wie folgt geändert:

§ 36a Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben.


Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 9 ändert mWv. 30. Juni 2009 ROG mWv. 31. Dezember 2008 § 18, § 18a, § 19, § 20, § 21

1.
Abschnitt 3 (§§ 17 bis 25) und § 29 des Artikels 1 sowie Nummer 1 des Artikels 2 treten am 31. Dezember 2008 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 30. Juni 2009 in Kraft.

2.
Das Raumordnungsgesetz vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833), tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 30. Juni 2009 außer Kraft. Abschnitt 3 (§§ 18 bis 21) des Raumordnungsgesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833), tritt am 31. Dezember 2008 außer Kraft.