Zitierungen von § 4 Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 InsoGEinzKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsoGEinzKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 InsoGEinzKV Verteilung der Einzugskostenvergütung (vom 01.01.2013)
... Vorjahres auf und zahlt sie an die Krankenkassen aus. (3) Die um den Betrag nach § 4 Abs. 2 verminderten Ausgleichsbeträge nach § 1 Abs. 2 werden zwischen den Krankenkassen ...
§ 5 InsoGEinzKV Fälligkeit und Zahlung (vom 01.01.2013)
... der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1) gilt Absatz 1 entsprechend. (4) Die Pauschale für die Prüfung der ... und Gartenbau zu leisten. (6) Die in § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 genannten Ausgleichsbeträge sind jeweils mit den Zahlungen der Vergütung für ... die Monate Juni 2009 und Juni 2010 fällig. (7) Der um den Betrag nach § 4 Abs. 2 verminderte Ausgleichsbetrag nach § 1 Abs. 2 ist durch Überweisung an den ... an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu leisten. Der Ausgleichsbetrag nach § 4 Abs. 2 ist durch Überweisung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und ...


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