§ 9 Auswahlkriterien
1Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität. 2Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung sowie zur Förderung schwerbehinderter Menschen nicht entgegen.
Zitierungen von § 9 BBG
interne Verweise§ 22 BBG Beförderungen (vom 07.07.2021) ... Für Beförderungen gelten die Grundsätze des § 9 . Erfolgt die Auswahlentscheidung auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen, darf das ...
Zitat in folgenden NormenDBAG-Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)
V. v. 01.01.1994 BGBl. I S. 53; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010) ... „§ 8 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 9 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 2. In § 7 Abs. 2 wird die Angabe ... 2 Satz 2 wird aufgehoben. 3. In § 8 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 1 des ... 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 1 des ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe „§ 9 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 des Bundesbeamtengesetzes" ... des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 1 des ... ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 1 des ... a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b, § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b und § 21 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)
V. v. 27.08.2003 BGBl. I S. 1678; aufgehoben durch § 14 V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3282
§ 6 PolBTLV Ausschreibung und Auslese (vom 12.02.2009) ... eine Einstellung geeigneten Bewerberinnen und Bewerber sind durch eine Auslese im Sinne des § 9 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes zu ermitteln. Einzelheiten sind von der Präsidentin oder vom ...
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