Artikel 1 - Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)

G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Geltung ab 12.02.2009, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 1 Bundesbeamtengesetz (BBG)


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 12. Februar 2009 BBG

(gesamter Text und Historie siehe Bundesbeamtengesetz - BBG)

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Zitierungen von Artikel 1 DNeuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 DNeuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DNeuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682), wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 § 4 Satz 6 wird die Angabe „§ 156 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Haushaltsgesetz 2010
G. v. 06.04.2010 BGBl. I S. 346
§ 15 HG 2010 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
... Teilzeitbeschäftigung nach § 93 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) bewilligt worden ist und ...
§ 16 HG 2010 Ausbringung von Leerstellen
... Absatz 1, § 90 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) sowie nach § 7 des ...


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