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§ 20 - Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Geltung ab 14.02.2009; FNA: 2030-2-30-1 Beamte
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§ 20 Verhaltenstherapie



(1) Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie sind je Krankheitsfall in folgendem Umfang beihilfefähig:

 Einzel-
behandlung
Gruppen-
behandlung
im Regelfall 60 Sitzungen 60 Sitzungen
in Ausnahme-
fällen
weitere
20 Sitzungen
weitere
20 Sitzungen



(3) Aufwendungen für eine Rational-Emotive Therapie sind nur im Rahmen eines umfassenden verhaltenstherapeutischen Behandlungskonzepts beihilfefähig.





 

Frühere Fassungen von § 20 BBhV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2024Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 01.12.2020 BGBl. I S. 2713
aktuell vorher 31.07.2018Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
aktuell vorher 01.11.2016Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
aktuell vorher 26.07.2014Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
aktuell vorher 24.12.2009Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 17.12.2009 BGBl. I S. 3922
aktuellvor 24.12.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20 BBhV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BBhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 BBhV Psychotherapeutische Behandlungs- und Anwendungsformen (vom 01.04.2024)
... und Anwendungsformen sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 sowie der §§ 18a bis 21 beihilfefähig: 1. Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung,  ... sich an die psychotherapeutische Akutbehandlung eine Behandlung nach den §§ 19 bis 20a anschließen, ist § 18a Absatz 3 zu beachten. Die Zahl der ... Akutbehandlungen ist auf das Kontingent der Behandlungen nach den §§ 19 bis 20a anzurechnen. (5) Vor einer psychotherapeutischen Behandlung muss eine ... für 1. gleichzeitige Behandlungen nach § 18 Absatz 4 und den §§ 19 bis 21 sowie 2. Leistungen nach Anlage 3 Abschnitt ...
§ 18a BBhV Gemeinsame Vorschriften für psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie (vom 01.04.2024)
... der Kurzzeittherapie sind auf eine genehmigungspflichtige Therapie nach den §§ 19 bis 20a anzurechnen. (7) Aufwendungen für eine ...
§ 36 BBhV Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen (vom 01.04.2024)
... bei Diagnosen aus dem Indikationsspektrum zur Anwendung von Psychotherapie nach den §§ 19 bis 21 und 30a die Bescheinigung durch eine Psychologische Psychotherapeutin oder einen ...
Anlage 3 BBhV (zu den §§ 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung (vom 01.04.2024)
...  2. Nicht zu den psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der §§ 18 bis 21 gehören: a) Behandlungen, die zur schulischen, beruflichen oder sozialen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Anhang 3. BBhVÄndV zu Artikel 1 Nummer 36
...  4,00 € Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der ... 2. Nicht zu den psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der §§ 18 bis 21 gehören: a) Behandlungen, die zur schulischen, beruflichen oder sozialen ... für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen in besonderen Ausnahmefällen (§ 20 Absatz 1 Nummer 3 und 4) ist, dass vor Beginn der Behandlung eine erneute eingehende ... erfolgen. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Indikation nach § 20 Absatz 1, die nach ihrer besonderen Symptomatik und Struktur eine besondere tiefenpsychologisch ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
Artikel 1 8. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 31.07.2018)
... sind bis zur Entscheidung über die Durchführung einer Therapie nach § 19 oder § 20 beihilfefähig, wenn 1. ein akuter Behandlungsbedarf in einer probatorischen ... Akutbehandlungen auf das Kontingent der Behandlungen nach den §§ 19 und 20 angerechnet." d) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 ... b) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 5 und 6. 13. § 20 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der ... (§ 19), der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie (§ 20 ) sowie der Verhaltenstherapie (§ 21). (2) Aufwendungen für ... sind Aufwendungen für 1. gleichzeitige Behandlungen nach den §§ 19 bis 21 und 2. die in Anlage 3 Abschnitt 1 aufgeführten ...

Erste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3922
Artikel 1 1. BBhVÄndV
... (§ 19), der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapien (§ 20 ) sowie der Verhaltenstherapien (§ 21). Aufwendungen für tiefenpsychologisch fundierte ... sind Aufwendungen für 1. gleichzeitige Behandlungen nach den §§ 19 bis 21 und 2. die in Anlage 2 Nummer 1 aufgeführten ... beihilfefähig." c) Absatz 3 wird aufgehoben. 9. Die §§ 20 und 21 werden wie folgt gefasst: „§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und ... 9. Die §§ 20 und 21 werden wie folgt gefasst: „§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie (1) Aufwendungen für ... „1.2 Nicht zu den psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der §§ 18 bis 21 gehören Behandlungen, die zur schulischen, beruflichen oder sozialen Anpassung oder ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... durch das Wort „Personen" ersetzt. c) Die Angaben zu den §§ 18 bis 21 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 18 Psychotherapie, ... § 19 Psychoanalytisch begründete Verfahren § 20 Verhaltenstherapie § 21 Psychosomatische Grundversorgung". d) ... Wörter „die beihilfeberechtigte Person" ersetzt. 16. Die §§ 18 bis 21 werden durch die folgenden §§ 18 bis 21 ersetzt: „§ 18 ... ersetzt. 16. Die §§ 18 bis 21 werden durch die folgenden §§ 18 bis 21 ersetzt: „§ 18 Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung ... Grundversorgung sind nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 18a bis 21 beihilfefähig. (2) Vor Behandlung durch Psychologische ... sind Aufwendungen für 1. gleichzeitige Behandlungen nach den §§ 19 bis 21, 2. Leistungen nach Abschnitt 1 der Anlage 3. § 18a Gemeinsame ... übergeordneten tiefenpsychologischen Therapiekonzepts beihilfefähig. § 20 Verhaltenstherapie (1) Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie (Nummern 870 und ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2713, 2021 I 343
Artikel 1 9. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 01.01.2021)
... Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie". b) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 20a Systemische Therapie". ... bis zu 30 Behandlungen beihilfefähig. Soll sich eine Behandlung nach den §§ 19 bis 20a anschließen, ist § 18a Absatz 3 zu beachten. Die Zahl der durchgeführten ... Akutbehandlungen ist auf das Kontingent der Behandlungen nach den §§ 19 bis 20a anzurechnen." c) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... der Kurzzeittherapie sind auf eine genehmigungspflichtige Therapie nach den §§ 19 bis 20a anzurechnen." d) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. 13. ... 19 bis 20a anzurechnen." d) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. 13. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) Der ... Absatz 3 wird aufgehoben. b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3. 14. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Systemische Therapie ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 7. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... ersetzt und die Angabe „Nummer 3 und 4" gestrichen. 10. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... In Satz 1 wird das Wort „besonderen" gestrichen und wird die Angabe „§ 20 " durch die Angabe „§ 19" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die ... „Ausnahmefällen" ersetzt. cc) In Satz 4 wird die Angabe „§ 20 Absatz 1" durch die Wörter „§ 18a Absatz 1 und 2" ersetzt.  ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... und Anwendungsformen sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 sowie der §§ 18a bis 21 beihilfefähig: 1. Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung,  ... Soll sich an die psychotherapeutische Akutbehandlung eine Behandlung nach den §§ 19 bis 20a anschließen, ist § 18a Absatz 3 zu beachten. Die Zahl der durchgeführten ... Akutbehandlungen ist auf das Kontingent der Behandlungen nach den §§ 19 bis 20a anzurechnen. (5) Vor einer psychotherapeutischen Behandlung muss eine ... für 1. gleichzeitige Behandlungen nach § 18 Absatz 4 und den §§ 19 bis 21 sowie 2. Leistungen nach Anlage 3 Abschnitt 1." 9. § 18a ... 865 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte)" gestrichen. 11. In § 20 Absatz 1 werden die Wörter „(Nummern 870 und 871 der Anlage zur Gebührenordnung für ... bei Diagnosen aus dem Indikationsspektrum zur Anwendung von Psychotherapie nach den §§ 19 bis 21 und 30a die Bescheinigung durch eine Psychologische Psychotherapeutin oder einen ...