Änderung § 11 TierSchTrV vom 18.12.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 11 TierSchTrV, alle Änderungen durch Artikel 7 VersTierMeldVEV am 18. Dezember 2013 und Änderungshistorie der TierSchTrV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 11 TierSchTrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.12.2013 geltenden Fassung
§ 11 TierSchTrV n.F. (neue Fassung)
in der am 18.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 7 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Eintagsküken


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Zusätzlich zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften hat der Absender bei innerstaatlichen Transporten von Eintagsküken sicherzustellen, dass

(Text neue Fassung)

Zusätzlich zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften oder unionsrechtlichen Vorschriften*) hat der Absender bei innerstaatlichen Transporten von Eintagsküken sicherzustellen, dass

1. die Eintagsküken innerhalb von 60 Stunden nach dem Schlupf den Empfänger erreichen und

2. in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transports aufhalten, eine Temperatur von 25 bis 30 Grad C herrscht.

vorherige Änderung

 



---
*) Anm. d. Red.: Nicht durchführbare Änderung durch Artikel 7 Nr. 1 V. v. 12. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4145) wurde sinngemäß konsolidiert.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed