Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 25.02.2009 BGBl. I S. 435 (Nr. 11); Geltung ab 06.03.2009
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Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 6. März 2009 HeizkostenVÄndV Artikel 1, HeizkostenV § 9a

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 2. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2375) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b ist wie folgt zu fassen:

„b)
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt." *)

---

*)
Anm. d. Red.: wieder falsch, hätte korrekt lauten müssen:

„b)
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt."



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