Die
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom
2. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2375) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel
1 Nummer 4 Buchstabe b ist wie folgt zu fassen:
- „b)
- In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt." *)
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- *)
- Anm. d. Red.: wieder falsch, hätte korrekt lauten müssen:
- „b)
- In Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 5" ersetzt."