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Zitierungen von § 7 Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 BBankG Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
... und anschließend die vertragliche Regelversorgung, es sei denn, ein Vertrag nach § 7 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom ...
§ 45 BBankG Weitere Übergangsvorschriften (vom 12.02.2009)
... Betrag dem Reingewinn zugeführt. (4) Abweichend von § 7 Abs. 2 Satz 1 in der ab dem 20. Juli 2007 geltenden Fassung kann der Vorstand bis zum 30. April ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1382
Artikel 1 8. BBankGÄndG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... Gesetzes vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „sechs" ... b) Folgender neuer Absatz 4 wird angefügt: „(4) Abweichend von § 7 Abs. 2 Satz 1 in der ab dem 20. Juli 2007 geltenden Fassung kann der Vorstand bis zum 30. April ...
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