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Zitierungen von § 36 Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36a BBankG Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2011)
... Bestimmungen zur Art und Weise sowie zum Umfang der Übermittlungspflichten nach § 36 Absatz 2 und 3 und der in diesem Zusammenhang zu übermittelnden Angaben zu regeln. In der ...
§ 37a BBankG Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten (vom 29.12.2011)
... Verpflichtete nach § 36 Absatz 1, die Banknoten wieder in Umlauf geben wollen, haben der Deutschen Bundesbank auf ... Die Deutsche Bundesbank kann, auch ohne besonderen Anlass, bei den Verpflichteten nach § 36 Absatz 1 Prüfungen vornehmen und die Geschäftsräume innerhalb der üblichen ... diese Maßnahmen zu dulden. (3) Verstößt ein Verpflichteter nach § 36 Absatz 1 gegen die nach dem Beschluss EZB/2010/14 der Europäischen Zentralbank vom 16. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bargeldprüfungsverordnung (BargeldPrüfV)
V. v. 18.12.2012 BGBl. I S. 2705
§ 1 BargeldPrüfV Stichprobenentnahme bei Prüfungen
... ist im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Verpflichteten nach § 36 Absatz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank in von diesem zur Verfügung zu ...
§ 2 BargeldPrüfV Berichte nach § 36 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... Berichte nach § 36 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank müssen mindestens die ...
§ 3 BargeldPrüfV Meldepflichten
... Verpflichtete nach § 36 Absatz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, die Banknoten mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1382
Artikel 1 8. BBankGÄndG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... kann der Bundesrat der Bundesregierung einen Vorschlag zuleiten." 2. In § 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Gesetzes ...

Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Artikel 9 GWPräOptG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... über die Arbeitsweise der Europäischen Union" ersetzt. 2. § 36 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen". b) Absatz 1 ... Sorge trägt, dass Fälschungen aufgedeckt werden." 3. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a ... Bestimmungen zur Art und Weise sowie zum Umfang der Übermittlungspflichten nach § 36 Absatz 2 und 3 und der in diesem Zusammenhang zu übermittelnden Angaben zu regeln. In der ... Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten (1) Verpflichtete nach § 36 Absatz 1, die Banknoten wieder in Umlauf geben wollen, haben der Deutschen Bundesbank auf ... Die Deutsche Bundesbank kann, auch ohne besonderen Anlass, bei den Verpflichteten nach § 36 Absatz 1 Prüfungen vornehmen und die Geschäftsräume innerhalb der üblichen ... Maßnahmen zu dulden. (3) Verstößt ein Verpflichteter nach § 36 Absatz 1 gegen die nach dem Beschluss EZB/2010/14 der Europäischen Zentralbank vom 16. ...