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Zitierungen von § 36a Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36a BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 BBankG Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen (vom 29.12.2011)
... Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 36a Satz 1, Falschgeld oder einen dort genannten Gegenstand nicht oder nicht rechtzeitig ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bargeldprüfungsverordnung (BargeldPrüfV)
V. v. 18.12.2012 BGBl. I S. 2705
Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
V. v. 09.07.2012 BGBl. I S. 1507
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
V. v. 09.07.2012 BGBl. I S. 1507
§ 1 BBErmÜbV Übertragung der Ermächtigung
... in § 36a Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Artikel 9 GWPräOptG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 36a Satz 1, Falschgeld oder einen dort genannten Gegenstand nicht oder nicht rechtzeitig ... dass Fälschungen aufgedeckt werden." 3. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Verordnungsermächtigung Das ... 3. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Verordnungsermächtigung Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, ...