Die
Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (BGBl. I S. 730), zuletzt geändert durch Artikel
2 der Verordnung vom
8. Mai 2008 (BGBl. I S. 797), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 7 wird aufgehoben.
- 2.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Folgende Nummer 5 wird angefügt:
Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung ausgeschlossen ist |
1 | 2 | 3 | 4 |
5 *) | 17β-Östradiol oder seine ester- artigen Derivate | alle Tiere, die der Lebensmittel- gewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete |
-
- b)
- Die Fußnote wird wie folgt gefasst:
- „*)
- Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB."
- 3.
- Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird aufgehoben.
- b)
- Nummer 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Spalte 3 wird die Angabe „(außer Masttiere)" gestrichen und
- bb)
- in Spalte 4 werden die Wörter „; Hufrollenerkrankung; Hufrehe" angefügt.
- c)
- Die Fußnote wird wie folgt gefasst:
- „*)
- Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB."
- 4.
- In Anlage 3 wird die Fußnote wie folgt gefasst:
- „*)
- Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB."
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768