Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der
Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768
B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1760