Änderung Artikel 4 ELENA-Verfahrensgesetz vom 03.12.2011

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 ELENAAufhG am 3. Dezember 2011 und Änderungshistorie des ELENAVG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.12.2011 geltenden Fassung
Artikel 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 03.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 4 Änderung des Altersteilzeitgesetzes


(Text neue Fassung)

Artikel 4 (aufgehoben)


vorherige Änderung

In § 13 Satz 1 des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940) geändert worden ist, wird die Angabe '§§ 315 und 319' durch die Angabe '§§ 315, 319 und 320a' ersetzt.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed