Zitierungen von § 6 Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MusikFhlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MusikFhlAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MusikFhlAusbV Durchführung der Berufsausbildung
... einschließt. Diese Befähigung ist auch in Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen. (2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
V. v. 29.05.2015 BGBl. I S. 893, 1832
Artikel 1 1. MusikFhlAusbVÄndV (vom 01.08.2015)
... 24. März 2009 (BGBl. I S. 654) wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 6 und 7 werden wie folgt gefasst: „§ 6 Abschlussprüfung (1) ... 1. Die §§ 6 und 7 werden wie folgt gefasst: „§ 6 Abschlussprüfung (1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
V. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 668
§ 1 MusikFhlErProbV Struktur und Gegenstand der Erprobung
... 24. März 2009 (BGBl. I S. 654) mit der Maßgabe zugrunde zu legen, dass die §§ 6 und 7 nicht anzuwenden sind. (3) § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung ...


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