Wer eine Tätigkeit nach §
2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis d plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Dosisgrenzwerte der §§
46,
47,
55,
56 und
58 nicht überschritten werden. Die Grenzwerte der effektiven Dosis im Kalenderjahr betragen nach §
46 Abs. 1 für den Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung 1 Millisievert und nach §
55 Abs. 1 Satz 1 für den Schutz beruflich strahlenexponierter Personen bei deren Berufsausübung 20 Millisievert.
§ 33 StrlSchV Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten (vom 01.11.2011) ... aus Tätigkeiten § 47 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 5 , dd) Abschnitt 5: Schutz vor sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen ... aaa) § 46 Abs. 1 bis 3, § 47 Abs. 1 Satz 1 jeweils in Verbindung mit § 5 , bbb) § 47 Abs. 1 Satz 2, § 48 Abs. 1 Nr. 1, ccc) § ... aaa) §§ 55, 56 Satz 1, § 58 Abs. 1 Satz 2 jeweils in Verbindung mit § 5 , bbb) § 57 Satz 1, § 58 Absatz 2 bis 5, § 59 Absatz 2 und 3, ...
§ 113 StrlSchV Anordnung von Maßnahmen ... kann diejenigen Maßnahmen anordnen, die zur Durchführung der §§ 4, 5 , 6, 30 bis 88 erforderlich sind. Sie kann auch erforderliche Maßnahmen zur Durchführung ...
§ 116 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.11.2011) ... 4. entgegen § 33 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc in Verbindung mit § 5 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass ein in § 47 Abs. 1 Satz 1 genannter Dosisgrenzwert ... ee Dreifachbuchstabe aaa oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, jeweils in Verbindung mit § 5 Satz 1, nicht dafür sorgt, dass ein in § 46 Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. ...
neugefasst durch B. v. 15.07.1985 BGBl. I S. 1565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 921