(1) Der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Genehmigungsbehörde sind unverzüglich mitzuteilen:
- 1.
- jede Überschreitung der Dosisgrenzwerte nach § 24 Absatz 3 und § 88 Absatz 2 Satz 1 unter Angabe der näheren Umstände und
- 2.
- die Beendigung der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung für die Durchführung des Forschungsvorhabens.
(2) Der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Genehmigungsbehörde ist nach Beendigung der Anwendung je ein Abschlussbericht vorzulegen, aus dem die im Einzelfall ermittelte Körperdosis oder die zur Berechnung der Körperdosis relevanten Daten hervorgehen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 116 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.11.2011) ... Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3 bis 7, § 88 Absatz 1, 2 Satz 1 oder Absatz 3 oder Absatz 4, § 89 Absatz 2, § 92a Satz 2 oder § 92b Absatz 1 oder Absatz 2 eingehalten wird, ... 1 Nr. 2, § 66 Abs. 6 Satz 3, § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 3 oder Satz 3 oder § 89 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 gemacht wird oder 3. entgegen § 33 Abs. 1 Nr. 2 ...
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 1 StrlSchRÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung ... ihre Gesundheit wiederherzustellen oder ihr Leiden zu lindern, und". 35. § 89 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ... ii) Die Wörter „§ 88 Abs. 1, 2 Satz 1 oder Abs. 3 oder 4 oder § 89 Abs. 2" werden durch die Wörter „§ 88 Absatz 1, 2 Satz 1 oder Absatz 3 oder ... durch die Wörter „§ 88 Absatz 1, 2 Satz 1 oder Absatz 3 oder Absatz 4, § 89 Absatz 2, § 92a Satz 2 oder § 92b Absatz 1 oder Absatz 2" ersetzt. d) ... „§ 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 3" die Wörter „oder Satz 3 oder § 89 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2" eingefügt. 54. § 117 wird wie folgt ...