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§ 108 - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 751-1-8 Kernenergie
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§ 108 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern



1Wer Konsumgüter, denen radioaktive Stoffe zugesetzt oder die aktiviert worden sind,

1.
in den Geltungsbereich dieser Verordnung oder

2.
aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ist,

verbringt, bedarf der Genehmigung. 2Satz 1 gilt nicht für

1.
die Verbringung von Waren im Reiseverkehr, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,

2.
die zollamtlich überwachte Durchfuhr,

3.
Konsumgüter, deren Herstellung nach § 106 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b genehmigt ist,

4.
Produkte, in die Konsumgüter eingebaut sind, deren Herstellung nach § 106 oder deren Verbringung nach Satz 1 genehmigt ist.

3§ 106 Abs. 3 gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 108 StrlSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2011Artikel 1 Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
vom 04.10.2011 BGBl. I S. 2000

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 108 StrlSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 StrlSchV Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung (vom 01.11.2011)
... sofern es sich nicht um hochradioaktive Strahlenquellen handelt, oder 4. nach § 108 dieser Verordnung Konsumgüter verbringt. (2) Die §§ 19 und 20 dieser ...
§ 105 StrlSchV Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung (vom 20.05.2016)
... werden kann, und die grenzüberschreitende Verbringung derartiger Waren nach § 108 sowie das Inverkehrbringen derartiger Waren sind unzulässig. Satz 1 gilt ...
§ 109 StrlSchV Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (vom 01.11.2011)
... Genehmigung nach § 108 ist zu erteilen, wenn die Voraussetzung des § 22 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt ist. Bei ...
§ 116 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.11.2011)
... 2, radioaktive Stoffe zusetzt oder dort genannte Produkte aktiviert oder i) § 108 Satz 1 dort genannte Konsumgüter in den Geltungsbereich dieser Verordnung oder aus dem ...
Anlage I StrlSchV (zu §§ 8, 12, 17, 21) Genehmigungsfreie Tätigkeiten (vom 01.11.2011)
... des Düngemittelgesetzes, deren Herstellung nach § 106 oder deren Verbringung nach § 108 genehmigt ist oder deren Herstellung keiner Genehmigung nach § 106 Abs. 3 oder deren ... keiner Genehmigung nach § 106 Abs. 3 oder deren Verbringung keiner Genehmigung nach § 108 Satz 2 oder 3 bedarf; § 95 in Verbindung mit Anlage XI Teil B bleibt unberührt.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 1 StrlSchRÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... sofern es sich nicht um hochradioaktive Strahlenquellen handelt, oder 4. nach § 108 dieser Verordnung Konsumgüter verbringt. (2) Die §§ 19 und 20 dieser ... der Wert der spezifischen Aktivität von 100 Becquerel pro Gramm." 48. § 108 Satz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. die zollamtlich überwachte ... bb) In Nummer 7 Satz 1 werden nach den Wörtern „Verbringung nach § 108 " die Wörter „genehmigt ist" eingefügt, nach dem Wort „bedarf" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Anhang III ElektroG Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nach § 11 Abs. 2 (vom 01.06.2012)
... durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869), hergestellt oder nach § 108 der Strahlenschutzverordnung verbracht wurden und für die kein Rücknahmekonzept nach ...