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Zitierungen von § 37 AEntG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 AEntG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEntG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 AEntG Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden (vom 01.07.2023)
... der Ausgangspunkt oder der Bestimmungsort im Inland befindet. (2) Die §§ 37 bis 40 gelten nicht für Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat. Arbeitgeber, mit ...
§ 39 AEntG Kombinierter Verkehr (vom 01.07.2023)
... bilaterale Beförderungen von Gütern und zusätzliche Beförderungen nach § 37 durchgeführt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Artikel 1 KraftfEntSG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... sich entweder der Ausgangspunkt oder der Bestimmungsort im Inland befindet. (2) Die §§ 37 bis 40 gelten nicht für Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat. Arbeitgeber, mit deren ... entsprechend dieser Regelungen in dem völkerrechtlichen Vertrag zu behandeln. § 37 Bilaterale Beförderung von Gütern (1) Nicht als im Inland beschäftigt ... bilaterale Beförderungen von Gütern und zusätzliche Beförderungen nach § 37 durchgeführt werden. § 40 Transit Nicht als im Inland ...
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