Zitierungen von § 40 AEntG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 AEntG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEntG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 AEntG Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden (vom 01.07.2023)
... oder der Bestimmungsort im Inland befindet. (2) Die §§ 37 bis 40 gelten nicht für Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat. Arbeitgeber, mit deren ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Artikel 1 KraftfEntSG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... Ausgangspunkt oder der Bestimmungsort im Inland befindet. (2) Die §§ 37 bis 40 gelten nicht für Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat. Arbeitgeber, mit deren ... und zusätzliche Beförderungen nach § 37 durchgeführt werden. § 40 Transit Nicht als im Inland beschäftigt im Sinne des § 36 Absatz 1 gelten ... entladen und ohne Fahrgäste aufzunehmen oder abzusetzen (Transit)." 17. Nach § 40 wird folgende Überschrift eingefügt: „Unterabschnitt 3 ...


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