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Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. April 2009 FZV § 2

§ 2 Nummer 4 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988), die zuletzt durch Artikel 3b der Verordnung vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„a)
der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung,".



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EG-FGVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EG-FGVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 10 KfzStNGuaÄndG Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, wird nach Absatz 6 ...