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Artikel 6 - Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGVEV k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 29. April 2009 in Kraft.

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