Die
Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom
3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1566) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 8 Absatz 1 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt:
„Diese Zugtrassen sind im Internet zu veröffentlichen und die Adresse im Bundesanzeiger bekannt zu machen."
- 2.
- In § 9 Absatz 4 wird die bisherige Nummer 1 die Nummer 2 und die bisherige Nummer 2 die Nummer 1.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044