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Artikel 3 - Vierte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (4. ERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Die durch Artikel 2 dem Teil II der Anlage angefügte neue Nummer 9 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Die Verordnung tritt im Übrigen am 1. Januar 2010 in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Juni 2009.

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