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§ 3 - Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 31.10.2007 BGBl. I S. 2550
Geltung ab 03.04.1971; FNA: 2129-4 Umweltschutz
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§ 3 Ermittlung der Lärmbelastung



(1) Der äquivalente Dauerschallpegel LAeq Tag für die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie der äquivalente Dauerschallpegel LAeq Nacht und der Maximalpegel LAmax für die Nacht-Schutzzone werden unter Berücksichtigung von Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs nach der Anlage zu diesem Gesetz ermittelt.

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 15) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Art und Umfang der erforderlichen Auskünfte der nach § 11 Verpflichteten und die Berechnungsmethode für die Ermittlung der Lärmbelastung zu regeln.





 

Frühere Fassungen von § 3 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2007Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
vom 01.06.2007 BGBl. I S. 986

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FlugLärmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlugLärmG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FlugLärmG Einrichtung von Lärmschutzbereichen (vom 07.06.2007)
... über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird (Anlage zu § 3 ): 1. Werte für neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze im ...
§ 11 FlugLärmG Auskunft (vom 07.06.2007)
... Landesrecht zuständigen Behörde die zur Ermittlung der Lärmbelastung nach § 3 erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die erforderlichen Daten, Unterlagen und ...
Anlage FlugLärmG (zu § 3) (vom 07.06.2007)
...  Zusätzlich wird auf der Grundlage der nach § 3 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung für die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) die Kontur gleicher ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3292
Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV)
V. v. 08.09.2009 BGBl. I S. 2992
Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (1. FlugLSV)
V. v. 27.12.2008 BGBl. I S. 2980; zuletzt geändert durch Artikel 101 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
 
Zitat in folgenden Normen

Sechstes Überleitungsgesetz
G. v. 25.09.1990 BGBl. I S. 2106, 2153; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
§ 2 6. ÜblG Sonderregelungen (vom 08.11.2006)
... findet keine Anwendung. (8) Die Vorschriften der §§ 1 bis 12 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282), das ...

Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (1. FlugLSV)
V. v. 27.12.2008 BGBl. I S. 2980; zuletzt geändert durch Artikel 101 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 2 1. FlugLSV Datenerfassung über den Flugbetrieb
... Behörde auf Anforderung die für die Ermittlung der Lärmbelastung nach § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm erforderlichen Auskünfte über den ...
§ 4 1. FlugLSV Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen
... Ermittlung der Lärmbelastung erfolgt auf der Grundlage der in der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm definierten Lärmindizes LAeq Tag, ... Nutzung der einzelnen Betriebsrichtungen (3-Sigma) gemäß der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm berechnet. Für die Berechnung des Maximalpegels ... Für die Berechnung des Maximalpegels LAmax wird gemäß der Anlage zu § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ein Pegelunterschied zwischen außen und innen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
G. v. 01.06.2007 BGBl. I S. 986
Artikel 1 FluLärmGuaÄndG Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
... über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird (Anlage zu § 3 ): 1. Werte für neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze im ... des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik." 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und wie folgt ... Landesrecht zuständigen Behörde die zur Ermittlung der Lärmbelastung nach § 3 erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die erforderlichen Daten, Unterlagen und ... obersten Landesbehörden zu hören." 14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 3) Der äquivalente ... 14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 3 ) Der äquivalente Dauerschallpegel für die Tag-Schutzzonen 1 und 2 wird nach ... Zusätzlich wird auf der Grundlage der nach § 3 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung für die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) die Kontur gleicher ...