interne Verweise§ 12 FlugLärmG Zahlungspflichtiger (vom 07.06.2007) ... 8, zur Erstattung der Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 und 2 und zur Zahlung der Entschädigung für Beeinträchtigungen des ... der Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs nach § 9 Abs. 5 ist der Flugplatzhalter verpflichtet. (2) Soweit die auf Grund ...
§ 13 FlugLärmG Sonstige Vorschriften (vom 07.06.2007) ... einschließlich der zugrunde liegenden Schallschutzanforderungen, nach § 9 Abs. 1 bis 4 und die Entschädigung für Beeinträchtigungen des ... in der Umgebung neuer und wesentlich baulich erweiterter Flugplätze nach § 9 Abs. 5 und 6. Soweit in einer Genehmigung, Planfeststellung oder Plangenehmigung, die ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV)V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3292
Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV)V. v. 08.09.2009 BGBl. I S. 2992
Zitat in folgenden NormenFluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3292
§ 1 3. FlugLSV Anwendungsbereich ... die Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs nach § 9 Absatz 5 des genannten Gesetzes. (2) Entschädigungsansprüche nach anderen ...
Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV)
V. v. 08.09.2009 BGBl. I S. 2992
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
G. v. 01.06.2007 BGBl. I S. 986
Sechstes Überleitungsgesetz
G. v. 25.09.1990 BGBl. I S. 2106, 2153; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
§ 2 6. ÜblG Sonderregelungen (vom 08.11.2006) ... findet keine Anwendung. (8) Die Vorschriften der §§ 1 bis 12 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282), das ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
G. v. 01.06.2007 BGBl. I S. 986
Artikel 1 FluLärmGuaÄndG Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ... 1 Abs. 6 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250)" ersetzt. 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 9 Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Entschädigung ... 8, zur Erstattung der Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 und 2 und zur Zahlung der Entschädigung für Beeinträchtigungen des ... der Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs nach § 9 Abs. 5 ist der Flugplatzhalter verpflichtet." 13. Die bisherigen §§ 13 ... einschließlich der zugrunde liegenden Schallschutzanforderungen, nach § 9 Abs. 1 bis 4 und die Entschädigung für Beeinträchtigungen des ... in der Umgebung neuer und wesentlich baulich erweiterter Flugplätze nach § 9 Abs. 5 und 6. Soweit in einer Genehmigung, Planfeststellung oder Plangenehmigung, die bis zum 6. ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Änderung des Höchstbetrages der Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen auf Grund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (SchallschutzerstattungsV 77)
V. v. 11.08.1977 BGBl. I S. 1553; aufgehoben durch § 7 V. v. 08.09.2009 BGBl. I S. 2992
§ 1 SchallschutzerstattungsV 77 ... von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden nach § 9 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm wird auf 130 DM je Quadratmeter ...
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