Artikel 4 - Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen (RindTbVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 23. Juni 2009 SchHaltHygV § 4, § 8

Die Schweinehaltungshygieneverordnung vom 7. Juni 1999 (BGBl. I S. 1252), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2461) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 3 Satz 3, 4, 5 Nummer 2 und Satz 6 werden jeweils die Wörter „Schweinepest bei Haus- oder Wildschweinen" durch die Wörter „Tierseuchen bei Wildtieren oder Schweinepest bei Hausschweinen" ersetzt.

2.
§ 8 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 4 wird nach dem Wort „Stall" das Wort „sowie" eingefügt.

c)
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:

„5.
erfolgloser höchstens zweimaliger antimikrobieller Behandlung".

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 RindTbVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RindTbVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Schweinehaltungshygieneverordnung
B. v. 02.04.2014 BGBl. I S. 326
Bekanntmachung SchHaltHygVNB
... 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2461), 5. den am 23. Juni 2009 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1337), 6. den am 1. Mai 2014 in Kraft ...

Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 74
Artikel 1 1. SchHaltHygVÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... Schweinehaltungshygieneverordnung vom 7. Juni 1999 (BGBl. I S. 1252), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1337) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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