Zitierungen von § 28 PAuswG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 PAuswG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 PAuswG Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis (vom 01.09.2021)
... 3. der Ungültigkeit eines nicht im Besitz der Behörde befindlichen Ausweises nach § 28 Absatz 1 oder Absatz 2 . (6) Der Personalausweisinhaber kann durch Mitteilung des Sperrkennworts an ...
§ 29 PAuswG Sicherstellung und Einziehung (vom 30.06.2015)
... Ein nach § 28 Abs. 1 oder Abs. 2 ungültiger Ausweis kann eingezogen werden. (2) Ein Ausweis kann ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
G. v. 20.06.2015 BGBl. I S. 970
Artikel 1 PAuswGuPassGÄndG Änderung des Personalausweisgesetzes
... die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr erforderlich sind." 7. § 28 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird das Wort „oder" ...

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 2 eIDKGEG Änderung des Personalausweisgesetzes
... 3. der Ungültigkeit eines nicht im Besitz der Behörde befindlichen Ausweises nach § 28 Absatz 1 oder Absatz 2 ." 4. In § 12 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Erfassung" ein ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed