Zitierungen von § 1 ZAG
interne Verweise§ 1a ZAG Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute (vom 30.04.2011) ... E-Geld-Emittenten sind: 1. die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Richtlinie ... dieses Gesetzes ist ein monetärer Wert 1. der auf Instrumenten im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummer 10 gespeichert ist oder 2. der für Zahlungsvorgänge nach ... 10 Nummer 10 gespeichert ist oder 2. der für Zahlungsvorgänge nach § 1 Absatz 10 Nummer 11 eingesetzt wird. (6) E-Geld-Agent im Sinne dieses Gesetzes ist jede ...
§ 8a ZAG Erlaubnis für E-Geld-Institute (vom 30.04.2011) ... nach Absatz 1 umfasst: 1. die Erbringung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 2, 2. die Gewährung von Krediten nach Maßgabe des § 2 Absatz 3 ... die mit der Ausgabe von E-Geld oder mit der Erbringung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 2 in Zusammenhang stehen, 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des ... 2 in Zusammenhang stehen, 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 6, unbeschadet des § 7, 5. andere Geschäftstätigkeiten als die ...
§ 9 ZAG Versagung der Erlaubnis für Zahlungsinstitute (vom 01.01.2014) ... erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes Anfangskapital im Sinne des § 1 Absatz 9a , im Inland nicht zur Verfügung stehen; als Anfangskapital muss zur Verfügung stehen: ... muss zur Verfügung stehen: a) bei Zahlungsinstituten, die nur die in § 1 Abs. 2 Nr. 6 genannten Zahlungsdienste erbringen, einen Betrag im Gegenwert von mindestens 20.000 Euro, ... im Gegenwert von mindestens 20.000 Euro, b) bei Zahlungsinstituten, die nur die in § 1 Abs. 2 Nr. 5 genannten Zahlungsdienste erbringen, einen Betrag im Gegenwert von mindestens 50.000 Euro, ... Betrag im Gegenwert von mindestens 50.000 Euro, c) bei Zahlungsinstituten, die die in § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 genannten Zahlungsdienste erbringen, einen Betrag im Gegenwert von mindestens 125.000 Euro. ...
§ 35 ZAG Übergangsvorschriften (vom 31.10.2009) ... haben, gilt die Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 für alle Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Abs. 2 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes als erteilt. Wenn das ...
Zitat in folgenden NormenAnzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 5 AmtshilfeRLUmsG Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung ... 2 Absatz 6 des Kreditwesengesetzes unterliegen, sowie bei Zahlungsinstituten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes unterbleibt eine Hinzurechnung von ... des § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entfallen. Satz 1 ...
Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG)
G. v. 18.02.2013 BGBl. I S. 268
Artikel 1 GwGErgG Änderung des Geldwäschegesetzes ... sicherzustellen, dass eine Transaktion unmittelbar von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei ... § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a 1. zu Zahlungskonten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und Zahlungsvorgängen a) eines ... 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a auf seinen Namen errichteten Zahlungskontos im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, auf dem Gelder eines Spielers zur Teilnahme an ... die Ausführung eines Zahlungsvorgangs a) mittels einer Lastschrift nach § 1 Absatz 2 Nummer 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, b) mittels einer ... des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, b) mittels einer Überweisung nach § 1 Absatz 2 Nummer 2b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder c) mittels einer auf den ... c) mittels einer auf den Namen des Spielers ausgegebenen Zahlungskarte nach § 1 Absatz 2 Nummer 2c oder Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 2. von einem ... Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 2. von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, das auf den Namen des Spielers bei einem ... 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a, 1. der ein Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes führt, das auf den Namen eines Spielers bei ihm ... oder ein anderer Emittent monetäre Werte ausstellt, die auf Instrumenten im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes gespeichert sind und für ...
Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 2a FinStabGEG Weitere Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ... 1a Satz 2 Nummer 9 oder 10 des Kreditwesengesetzes erbringen, sowie Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und die nach § 27 des ... 1a Satz 2 Nummer 5 oder 7 des Kreditwesengesetzes und für Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, e) die Hälfte des ...
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für ... a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute". b) Nach ... Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute". b) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 1a Zusätzliche ... 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute". b) In ... Angabe „bis 22" durch die Angabe „, 21" ersetzt. 3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Zusätzliche ... bestimmte E-Geld-Institute (1) E-Geld-Emittenten sind: 1. die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Richtlinie ... Gesetzes ist ein monetärer Wert 1. der auf Instrumenten im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummer 10 gespeichert ist oder 2. der für Zahlungsvorgänge nach ... 10 Nummer 10 gespeichert ist oder 2. der für Zahlungsvorgänge nach § 1 Absatz 10 Nummer 11 eingesetzt wird. (6) E-Geld-Agent im Sinne dieses Gesetzes ist ... nach Absatz 1 umfasst: 1. die Erbringung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 2, 2. die Gewährung von Krediten nach Maßgabe des § 2 Absatz 3 ... die mit der Ausgabe von E-Geld oder mit der Erbringung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 2 in Zusammenhang stehen, 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des ... 2 in Zusammenhang stehen, 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 6, unbeschadet des § 7, 5. andere Geschäftstätigkeiten als die ... 1 Nr. 1, 3 oder 6 des Kreditwesengesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 1 Absatz 9a" und nach den Wörtern „festgelegte höhere Wert" der Punkt ... erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes Anfangskapital im Sinne des § 1 Absatz 9a mit einem Betrag im Gegenwert von mindestens 350.000 Euro im Inland nicht zur ... mit der Maßgabe Anwendung, dass sich die sicheren Aktiva mit niedrigem Risiko nach § 1 Absatz 9b bestimmen. Die Bundesanstalt kann in Ausnahmefällen von § 1 Absatz 9b erfasste ... Risiko nach § 1 Absatz 9b bestimmen. Die Bundesanstalt kann in Ausnahmefällen von § 1 Absatz 9b erfasste Aktiva ausschließen, wenn diese auf Grund der Bewertung der Sicherheit, ... „Institute im Sinne dieses Gesetzes" ersetzt und nach der Angabe „§ 1 Abs. 2" die Wörter „oder bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld nach ... wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Auf Agenten im Sinne des § 1 Absatz 7 und E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 ist Absatz 3 entsprechend ...
Artikel 7 2. EGeldRLUG Änderung des Geldwäschegesetzes ... a) Nummer 2a wird wie folgt gefasst: „2a. Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und im Inland gelegene Zweigstellen und ... und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Instituten im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes mit Sitz im Ausland,". b) Nach ... 2a wird folgende Nummer 2b eingefügt: „2b. Agenten im Sinne des § 1 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 ... das Wort „Zahlungsinstitute" durch die Wörter „Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" und das Wort „Zahlungsinstituten" ... Wort „Zahlungsinstituten" durch die Wörter „Instituten im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. c) Nach Nummer 3 wird ...
Artikel 8 2. EGeldRLUG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... das Wort „Zahlungsinstitute" durch die Wörter „Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 2. In der ... im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1, 2. den Geschäftsleiter (§ 1 Absatz 8 Satz 1 und 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) eines nicht in der Rechtsform der ... Aufsichtsrats" durch die Wörter „oder als Geschäftsleiter im Sinne des § 1 Absatz 8 Satz 1 und 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eines Instituts im Sinne des § 340 ... im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 oder als Geschäftsleiter im Sinne des § 1 Absatz 8 Satz 1 und 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eines Instituts im Sinne des § 340 ...
Artikel 9 2. EGeldRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung ... die Wörter „und E-Geld-Institute" angefügt. 2. In § 1 werden die Wörter „im Sinn des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" durch die ... durch die Wörter „und E-Geld-Institute (Institute im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)" ersetzt. 3. In § 2, § 8 ... „Zahlungsinstitute" jeweils durch die Wörter „Institute im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 4. § 3 wird wie ... das Wort „Zahlungsinstituts" durch die Wörter „Instituts im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 7. In § 25 Absatz 1 ... das Wort „Zahlungsinstitut" durch die Wörter „Institut im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 8. § 28 Absatz 2 ... das Wort „Zahlungsinstituts" durch die Wörter „Instituts im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. b) In Satz 2 wird das ... „Zahlungsinstitut" jeweils durch die Wörter „Institut im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 9. § 29 wird wie ... das Wort „Zahlungsinstituts" durch die Wörter „Instituts im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 ... das Wort „Zahlungsinstitut" durch die Wörter „Institut im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 10. In § 32 Absatz 1 ... Wörtern „wer als" die Wörter „Geschäftsleiter im Sinn des § 1 Absatz 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder als" eingefügt. 11. § ... das Wort „Zahlungsinstitute" durch die Wörter „Institute im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. c) In Aktivposten 7 ... „Zahlungsinstituten" jeweils durch die Wörter „Instituten im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. d) In Passivposten 2 ...
Artikel 11 2. EGeldRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung ... von Zahlungsdiensten Erbringt ein E-Geld-Institut Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, die nicht mit der Ausgabe von E-Geld in Verbindung ... belaufen. (2) Erbringt ein E-Geld-Institut Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, die nicht mit der Ausgabe von E-Geld oder mit einer ...
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 561
Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3590
Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz
V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4155
Artikel 1 14. FinDAGKostVÄndV ... von einzelnen, mehreren oder sämtlichen Zahlungsdiensten im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 ZAG 5.000 bis 12.000". 54. Die Nummern 9.1.1.2 und 9.1.1.3 ...
Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1528
Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Artikel 1 2. AnzVÄndV (vom 08.12.2016) ... 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes sowie c) Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes,". b) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a ...
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen ... Angabe „Absatz 4" durch die Angabe „Absatz 10" ersetzt. (33) In § 1 Absatz 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506), das zuletzt durch ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGeldwäschegesetz (GwG)
Artikel 2 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
§ 2 GwG Verpflichtete (vom 01.01.2016) ... Finanzdienstleistungsinstituten mit Sitz im Ausland, 2a. Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und im Inland gelegene Zweigstellen und ... und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Instituten im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes mit Sitz im Ausland, 2b. Agenten im ... Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes mit Sitz im Ausland, 2b. Agenten im Sinne des § 1 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 ...
§ 6 GwG Verstärkte Sorgfaltspflichten (vom 08.09.2015) ... sicherzustellen, dass eine Transaktion unmittelbar von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei ...
§ 9b GwG Spieleridentifizierung (vom 26.02.2013) ... 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a auf seinen Namen errichteten Zahlungskontos im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, auf dem Gelder eines Spielers zur Teilnahme an ...
§ 9c GwG Spielerkonto und Transparenz der Zahlungsströme (vom 26.02.2013) ... die Ausführung eines Zahlungsvorgangs a) mittels einer Lastschrift nach § 1 Absatz 2 Nummer 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, b) mittels einer ... 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, b) mittels einer Überweisung nach § 1 Absatz 2 Nummer 2b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder c) mittels einer auf den ... c) mittels einer auf den Namen des Spielers ausgegebenen Zahlungskarte nach § 1 Absatz 2 Nummer 2c oder Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 2. von einem ... des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 2. von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, das auf den Namen des Spielers bei einem ... § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a, 1. der ein Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes führt, das auf den Namen eines Spielers bei ihm ... oder ein anderer Emittent monetäre Werte ausstellt, die auf Instrumenten im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes gespeichert sind und für ...
§ 16 GwG Aufsicht (vom 19.07.2014) ... Bundesbank, b) Finanzdienstleistungsinstitute und Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, c) im Inland gelegene Zweigstellen und ...
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