Zitierungen von § 7 ZAG
interne Verweise§ 8 ZAG Erlaubnis für Zahlungsinstitute (vom 09.04.2013) ... von Einlagen handelt, 2. der Betrieb von Zahlungssystemen nach Maßgabe des § 7 und 3. Geschäftstätigkeiten, die nicht in der Erbringung von Zahlungsdiensten ...
§ 8a ZAG Erlaubnis für E-Geld-Institute (vom 30.04.2011) ... 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 6, unbeschadet des § 7 , 5. andere Geschäftstätigkeiten als die Ausgabe von E-Geld im Rahmen der ...
§ 35 ZAG Übergangsvorschriften (vom 31.10.2009) ... diese Tätigkeiten bis zum 25. Dezember 2009 anzeigen. (5) §§ 7 und 28 bleiben in den Fällen der Absätze 1 bis 4 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
SEPA-Begleitgesetz
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 610
Artikel 2 SEPA-BG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 7 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 7a Ausnahmen für neue ... gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung". 2. Nach § 7 werden die folgenden §§ 7a, 7b und 7c eingefügt: „§ 7a ...
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