Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 9 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 ZAG Erlaubnis für Zahlungsinstitute (vom 09.04.2013)
...  3. den Nachweis, dass das Zahlungsinstitut über das Anfangskapital nach § 9 Nr. 3 verfügt, 4. eine Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der ...
§ 9a ZAG Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute (vom 30.04.2011)
... 3 keine ausreichenden Angaben oder Unterlagen enthält, 3. ein Versagungsgrund nach § 9 Nummer 1 oder 4 bis 8 entsprechend erfüllt ist oder 4. die Sicherungsanforderungen nach § 13a nicht ...
§ 10 ZAG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 26.06.2017)
... erlangt wurde, 3. Tatsachen bekannt werden, die die Versagung der Erlaubnis nach § 9 oder nach § 9a rechtfertigen würden, 4. die Fortsetzung der Erbringung von ...
§ 11 ZAG Inhaber bedeutender Beteiligungen (vom 30.04.2011)
... oder ihre Erhöhung nur auf Grund der dortigen Nummern 1 und 3 bis 5 sowie im Falle des § 9 Nr. 6 untersagt werden kann. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
§ 16 ZAG Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag (vom 21.04.2018)
... Sinkt das Eigenkapital unter den höheren der bei Zahlungsinstituten nach § 9 Nr. 3 und § 12 zu ermittelnden Beträge und bei E-Geld-Instituten unter den nach § 9a ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute". i) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Versagung der Erlaubnis für ... i) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Versagung der Erlaubnis für Zahlungsinstitute". j) Nach der Angabe zu § ... Versagung der Erlaubnis für Zahlungsinstitute". j) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 9a Versagung der Erlaubnis ... werden, wenn dem Registergericht die Erlaubnis nachgewiesen ist." 11. § 9 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... das Zahlungsinstitut seine Hauptverwaltung nicht im Inland hat." 12. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Versagung der Erlaubnis ... ausreichenden Angaben oder Unterlagen enthält, 3. ein Versagungsgrund nach § 9 Nummer 1 oder 4 bis 8 entsprechend erfüllt ist oder 4. die ... 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird nach der Angabe „§ 9 " die Angabe „oder nach § 9a" eingefügt. b) In Nummer 4 ...
Anzeige