Zitierungen von § 14 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute (vom 03.01.2018)
... im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes haben, sind die §§ 11, 14 , 15, 17, 17a, 20, 21, 29 und 29a nicht anzuwenden, soweit das Kreditwesengesetz eine ...
§ 23 ZAG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 26.06.2017)
... Festsetzung von Zwangsmitteln auf der Grundlage der §§ 4, 5, 10 Absatz 2 Nummer 2 bis 5, § 14 Abs. 1 , §§ 15, 16, 17a Absatz 1 Satz 2, § 19 Abs. 3 und § 30 Abs. 2, dieser auch in ...
§ 25 ZAG Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (vom 30.04.2011)
... nach Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 mit. (4) Die Rechte nach § 14 stehen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank auch direkt gegenüber der ...
§ 26 ZAG Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (vom 26.06.2017)
... 1 Satz 1 sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes sowie die §§ 4, 5, 14 Abs. 1 und 4 , § 22 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 und 3, § 28 sowie § 29 Absatz 1 Nummer 6 und 7 mit der ... 1 gelten § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes sowie die §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 1 und 4 entsprechend. (4) Auf Agenten oder E-Geld-Agenten eines Instituts im Sinne des Absatzes ... 1 sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes sowie die §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 1 und 4 entsprechend anzuwenden. (5) Stellt die Bundesanstalt fest, dass ein ... durchführen; der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank stehen dabei die Rechte nach § 14 oder, falls Tatsachen die Annahme rechtfertigen oder feststeht, dass das ausländische ...
§ 32 ZAG Bußgeldvorschriften (vom 26.06.2017)
... einer vollziehbaren Auflage nach § 8 Absatz 5 Satz 1 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 14 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 5. entgegen § 14 Abs. 1 Satz 4 eine Maßnahme nicht duldet, 6. entgegen § 14 Abs. 3 Satz 1 eine dort ... 5. entgegen § 14 Abs. 1 Satz 4 eine Maßnahme nicht duldet, 6. entgegen § 14 Abs. 3 Satz 1 eine dort genannte Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, 7. einer ...
§ 35 ZAG Übergangsvorschriften (vom 31.10.2009)
... eine Erlaubnis nach § 8 bis zum 30. April 2011 fortgesetzt werden. §§ 14 und 22 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, soweit sie zur Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten aus dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 14 WohnImmoKredRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
...  a) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „die §§ 4, 5 und 14 Abs. 1 und 4" durch die Wörter „die §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 1 und ... 4, 5 und 14 Abs. 1 und 4" durch die Wörter „die §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 1 und 4" ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter „die ... ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter „die §§ 4, 5 und 14 Abs. 1 und 4" durch die Wörter „die §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 1 und ... 4, 5 und 14 Abs. 1 und 4" durch die Wörter „die §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 1 und 4" ...

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... die entgegengenommenen Geldbeträge zu sichern hat." 20. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Absätze 4 und 5 werden angefügt: „(4) Die Rechte nach § 14 stehen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank auch direkt gegenüber der ... der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank stehen dabei die Rechte nach § 14 oder, falls Tatsachen die Annahme rechtfertigen oder feststeht, dass das ausländische ...

Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1528
Artikel 3 ZDUG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (vom 30.06.2009)
... des § 5 Abs. 2, auch in Verbindung mit Maßnahmen nach Abs. 3 oder 4 oder des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, bb) des § 26 Abs. 3 oder ... des § 26 Abs. 3 oder 4, jeweils in Verbindung mit § 5 Abs. 2, 3 oder 4 oder § 14 Abs. 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes." d) In dem Satzteil nach der ...


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