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Zitierungen von § 31 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... Verbände der Institute und des Verbraucherschutzes zu hören." 42. § 31 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
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