Zitierungen von § 2 BattG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BattG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BattG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BattG Registrierung der Hersteller (vom 01.01.2021)
... sich bei der zuständigen Behörde mit der Marke und der jeweiligen Batterieart nach § 2 Absatz 4 bis 6 registrieren zu lassen. Die Registrierung ist auf Antrag bei Vorliegen aller ... der Hersteller die Batterien in Verkehr zu bringen beabsichtigt, 6. Batterieart nach § 2 Absatz 4 bis 6 , die der Hersteller in Verkehr zu bringen beabsichtigt, 7. beim Inverkehrbringen von ...
§ 9 BattG Pflichten der Vertreiber (vom 01.01.2021)
... Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art im Sinne von § 2 Absatz 2 bis 6 , die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie ...
§ 15 BattG Erfolgskontrolle (vom 01.01.2021)
... erreichte Sammelquote für Geräte-Altbatterien, 5. die nach Maßgabe des § 2 Absatz 19 im eigenen System erreichte Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien sowie 6. ...
§ 20 BattG Aufgaben der zuständigen Behörde (vom 01.01.2021)
... Sitz, der Anschrift und dem Namen des Vertretungsberechtigten sowie der Batterieart im Sinne von § 2 Absatz 4 bis 6 und erteilt dem Hersteller eine Registrierungsnummer. Im Fall des § 26 Absatz 2 ... Name und Anschrift des vertretenen Herstellers, 3. die Batterieart nach § 2 Absatz 4 bis 6 , die der Hersteller in Verkehr bringt, 4. die Marke, unter der der Hersteller die ...
§ 31 BattG Übergangsvorschriften (vom 01.01.2021)
...  § 2 Absatz 15 Satz 2 , § 3 Absatz 1 und 2 und § 17 Absatz 1, 3 und 6 Satz 1 gelten nicht für Batterien, ... Ort und Staat, 3. Internetadresse des Herstellers, 4. Art der Batterie nach § 2 Absatz 4 bis 6 , die der Hersteller in den Verkehr zu bringen beabsichtigt, und Marke, unter der er dabei ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 1. BattGÄndG Änderung des Batteriegesetzes
... worden ist, in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt." 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 14 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... sich bei der zuständigen Behörde mit der Marke und der jeweiligen Batterieart nach § 2 Absatz 4 bis 6 registrieren zu lassen. Die Registrierung ist auf Antrag bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach ... der Hersteller die Batterien in Verkehr zu bringen beabsichtigt, 6. Batterieart nach § 2 Absatz 4 bis 6 , die der Hersteller in Verkehr zu bringen beabsichtigt, 7. beim Inverkehrbringen von ... bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Art" die Wörter „im Sinne von § 2 Absatz 2 bis 6" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... erreichte Sammelquote für Geräte-Altbatterien, 5. die nach Maßgabe des § 2 Absatz 19 im eigenen System erreichte Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien sowie  ... Sitz, der Anschrift und dem Namen des Vertretungsberechtigten sowie der Batterieart im Sinne von § 2 Absatz 4 bis 6 und erteilt dem Hersteller eine Registrierungsnummer. Im Fall des § 26 Absatz 2 registriert ... Name und Anschrift des vertretenen Herstellers, 3. die Batterieart nach § 2 Absatz 4 bis 6 , die der Hersteller in Verkehr bringt, 4. die Marke, unter der der Hersteller die ... wird wie folgt gefasst: „§ 31 Übergangsvorschriften (1) § 2 Absatz 15 Satz 2 , § 3 Absatz 1 und 2 und § 17 Absatz 1, 3 und 6 Satz 1 gelten nicht für Batterien, ... und Staat, 3. Internetadresse des Herstellers, 4. Art der Batterie nach § 2 Absatz 4 bis 6 , die der Hersteller in den Verkehr zu bringen beabsichtigt, und Marke, unter der er dabei ...

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 4 KrWAbfRNOG Änderung des Batteriegesetzes
... 1 und § 66 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten entsprechend." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 9 werden die Wörter ... ersetzt. 9. § 23 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) § 2 Absatz 15 Satz 2, § 3 Absatz 1 und 2 und § 17 Absatz 1, 3 und 6 Satz 1 gelten nicht ...

Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1582
Artikel 3 EGBattG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819, 2824) außer Kraft. (2) Artikel 1 § 2 Absatz 15 Satz 2 und 3, Artikel 1 § 3 Absatz 3 und Artikel 1 § 22 treten am 1. März ...

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 2 UmwDLRLUG Änderung des Batteriegesetzes
...  2 Absatz 18 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582) wird wie folgt gefasst: ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV)
V. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3783; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
§ 1 BattGDV Begriffsbestimmungen
... diese Verordnung gelten die in § 2 des Batteriegesetzes geregelten ...
§ 2 BattGDV Anzeige der Marktteilnahme (zu § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 des Batteriegesetzes)
... bestehend aus dem Datum der Gewerbeanzeige und der Gemeindekennzahl, 5. Art (§ 2 Absatz 4 bis 6 des Batteriegesetzes) der Batterien, die der Hersteller in den Verkehr zu bringen ...


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