Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (ZuGewAusglÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 FamFG § 57, § 96, § 109, § 111, § 133, § 137, § 200, § 202, § 203, § 204, § 205, § 206, § 209, § 269

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 96 wird wie folgt gefasst:

„§ 96 Vollstreckung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in Ehewohnungssachen".

b)
In Buch 2 wird die Angabe zu Abschnitt 6 wie folgt gefasst:

„Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen".

c)
Die Angabe zu § 200 wird wie folgt gefasst:

„§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen".

d)
Die Angaben zu den §§ 205 und 206 werden wie folgt gefasst:

„§ 205 Anhörung des Jugendamts in Ehewohnungssachen

§ 206 Besondere Vorschriften in Haushaltssachen".

2.
In § 57 Nummer 5 wird das Wort „Wohnungszuweisungssache" durch das Wort „Ehewohnungssache" ersetzt.

3.
§ 96 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird jeweils das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.

4.
In § 109 Absatz 4 Nummer 3 werden die Wörter „am Hausrat" durch die Wörter „an den Haushaltsgegenständen" ersetzt.

5.
§ 111 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
Ehewohnungs- und Haushaltssachen,".

6.
In § 133 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „am Hausrat" durch die Wörter „an den Haushaltsgegenständen" ersetzt.

7.
§ 137 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
Ehewohnungs- und Haushaltssachen und".

8.
In Buch 2 wird die Überschrift zu Abschnitt 6 wie folgt gefasst:

„Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen".

9.
§ 200 wird wie folgt gefasst:

„§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen

(1) Ehewohnungssachen sind Verfahren

1.
nach § 1361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

2.
nach § 1568a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(2) Haushaltssachen sind Verfahren

1.
nach § 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

2.
nach § 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuchs."

10.
In § 202 Satz 1 werden die Wörter „Wohnungszuweisungssache oder Hausratssache" durch die Wörter „Ehewohnungs- oder Haushaltssache" ersetzt.

11.
§ 203 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" und das Wort „Hausratsgegenstände" durch das Wort „Haushaltsgegenstände" ersetzt.

b)
In Absatz 3 wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.

12.
§ 204 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" und die Wörter „§ 4 der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats" durch die Wörter „§ 1568a Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird jeweils das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.

13.
§ 205 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.

b)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.

14.
§ 206 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" ersetzt.

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" ersetzt.

bb)
In den Nummern 1 und 2 wird jeweils das Wort „Hausratsgegenstände" durch das Wort „Haushaltsgegenstände" ersetzt.

15.
§ 209 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen" durch die Wörter „Ehewohnungs- und Haushaltssachen" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.

16.
§ 269 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 5 wird die Angabe „§ 18" durch die Angabe „§ 17" ersetzt.

b)
In Nummer 6 wird das Wort „Hausratssachen" durch das Wort „Haushaltssachen" und die Angabe „§ 19" durch die Angabe „§ 17" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ZuGewAusglÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuGewAusglÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 4 ZwVollStrÄndG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 18.06.2011)
... Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696), wird wie folgt geändert: 1. In ...