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Artikel 3 - Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (KtoPfRefG k.a.Abk.)

G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1707 (Nr. 39); Geltung ab 01.07.2010, abweichend siehe Artikel 10 Abs. 2
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Artikel 3 Änderung der Insolvenzordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2010 InsO § 36

In § 36 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 850i" durch die Angabe „§ 850l" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 KtoPfRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KtoPfRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 KtoPfRefG Änderungen aus Anlass des Außerkrafttretens des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes
... 1 Satz 2 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „§ 850l" durch die ...