Artikel 6 - Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (KtoPfRefG k.a.Abk.)

G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1707 (Nr. 39); Geltung ab 01.07.2010, abweichend siehe Artikel 10 Abs. 2
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Artikel 6 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2010 SGB I § 55

§ 55 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 634) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird das Wort „Geldinstitut" durch das Wort „Kreditinstitut" und das Wort „sieben" durch die Angabe „14" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird das Wort „sieben" durch die Angabe „14" ersetzt.

2.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird das Wort „Geldinstitut" jeweils durch das Wort „Kreditinstitut" und das Wort „sieben" durch die Angabe „14" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird das Wort „Geldinstitut" durch das Wort „Kreditinstitut" ersetzt.

3.
In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Geldinstitut" durch das Wort „Kreditinstitut" und das Wort „sieben" durch die Angabe „14" ersetzt.

4.
In Absatz 4 wird das Wort „sieben" durch die Angabe „14" ersetzt.

5.
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Pfändungsschutz für Kontoguthaben besteht nach dieser Vorschrift nicht, wenn der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 der Zivilprozessordnung führt. Hat das Kreditinstitut keine Kenntnis von dem Bestehen eines Pfändungsschutzkontos, leistet es nach den Absätzen 1 bis 4 mit befreiender Wirkung an den Schuldner. Gegenüber dem Gläubiger ist das Kreditinstitut zur Leistung nur verpflichtet, wenn ihm das Bestehen des Pfändungsschutzkontos nachgewiesen ist."

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 KtoPfRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KtoPfRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 KtoPfRefG Änderungen aus Anlass des Außerkrafttretens des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes
... Teil - (Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben. (6) In § 5 Abs. 1 Satz ...


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