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§ 87a - Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BBG)

neugefasst durch B. v. 31.03.1999 BGBl. I S. 675; aufgehoben durch Artikel 17 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-2 Beamte
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§ 87a



Wird ein Beamter oder Versorgungsberechtigter oder einer ihrer Angehörigen körperlich verletzt oder getötet, so geht ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch, der diesen Personen infolge der Körperverletzung oder der Tötung gegen einen Dritten zusteht, insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser während einer auf der Körperverletzung beruhenden Aufhebung der Dienstfähigkeit oder infolge der Körperverletzung oder der Tötung zur Gewährung von Leistungen verpflichtet ist. Der Übergang des Anspruchs kann nicht zum Nachteil des Verletzten oder der Hinterbliebenen geltend gemacht werden.



 

Zitierungen von § 87a BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87a BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 BBG
... die Dauer der Abordnung die Vorschriften des Abschnittes III (ohne die §§ 58, 81 bis 87a ) entsprechende Anwendung; zur Zahlung der Dienstbezüge ist auch der Dienstherr verpflichtet, ...
§ 177 BBG
...  Keine Anwendung finden die §§ 26, 41 Abs. 3, §§ 65, 66, 69, 72, 74, 82 bis 87a , für Honorarkonsularbeamte außerdem § 7 Abs. 1 Nr. 1. 3.  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung
A. v. 17.11.2005 BGBl. I S. 3388
I. BMinUWidAnO
... und Reaktorsicherheit sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des ...

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
A. v. 12.07.2001 BGBl. I S. 1877
I. BMinUBhVZustAnO
... des Umweltbundesamtes (UBA) sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des ...

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
A. v. 06.09.2004 BGBl. I S. 2351
I. BMinUWidAnO
... Beamtenversorgungsgesetzes sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des ...

Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung
A. v. 13.08.2007 BGBl. I S. 2150
Anlage 1 ZustAOVersÄndAO
... ausgleich Schadensersatz- anspräche gemäß § 87a des Bundes- beamtengesetzes Widersprüche  ...

Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung
A. v. 23.05.2008 BGBl. I S. 973
Anlage 1 ZustAOVersÄndAO
... ausgleich Schadenersatz- ansprüche gemäß § 87a des Bundesbeamten- gesetzes Widersprüche  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung
A. v. 15.08.2006 BGBl. I S. 2079; zuletzt geändert durch B. v. 15.09.2006 BGBl. I 2181
Anlage 1 ZustAOVersÄndAnO
... ausgleich Schadensersatz- anspräche gemäß § 87a des Bundes- beamtengesetzes Widersprüche  ...

Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung
A. v. 23.05.2008 BGBl. I S. 973
I. ZustAOVersÄndAO
... neuer Absatz aufgenommen: „Die Geltendmachung von gemäß § 87a des Bundesbeamtengesetzes auf den Dienstherrn übergegangenen gesetzlichen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Angehörigen des Bundesministeriums der Justiz in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
A. v. 14.10.2004 BGBl. I S. 2624; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
I. BMJWidKlagAnO
... und beihilfeberechtigt sind, sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes ...

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Justiz in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
A. v. 30.11.2006 BGBl. I S. 3227; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
I. BfJZustÜbertrAnO
... Bundesamts für Justiz sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes übertragen.  ...

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesfinanzhofs in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
A. v. 10.02.2004 BGBl. I S. 218; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
Anordnung BFHBeihZustAnO
... des Bundesfinanzhofs sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes übertragen. II. Nach § 126 ...

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
A. v. 09.09.2004 BGBl. I S. 2331; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
I. BGHWidAnO
... Bundeszentralregister sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes ...

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesverwaltungsgerichts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
A. v. 25.02.2004 BGBl. I S. 471; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
I. BVerwGBhAnO
... des Bundesverwaltungsgerichts sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes ...

BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung - (ZustAO Vers)
A. v. 27.01.2000 BGBl. I S. 1213; aufgehoben durch H. A. v. 26.06.2010 BGBl. I S. 908
A. ZustAO Vers Pensionsfestsetzung und Vollzug von Vorschriften auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung (vom 01.01.2008)
... Fassung, 10. (aufgehoben) Die Geltendmachung von gemäß § 87a des Bundesbeamtengesetzes auf den Dienstherrn übergegangenen gesetzlichen ... 49 Abs. 6 Beamtenversorgungsgesetz, - Geltendmachung von gemäß § 87a Bundesbeamtengesetz auf den Dienstherrn übergegangenen gesetzlichen Ansprüchen aus ...
Anlage 1 ZustAO Vers (vom 01.01.2008)
... ausgleich Schadenersatz- ansprüche gemäß § 87a des Bundesbeamten- gesetzes Widersprüche  ...