§ 94 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011) ... die Wörter „Zuschläge oder" gestrichen. d) Die Angabe zu § 94 wird gestrichen. e) Die Angabe zu § 120d wird wie folgt gefasst: ... Altersrente für besonders langjährig Versicherte,". 27. § 94 wird aufgehoben. 28. § 96a Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...
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