1Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung verändern sich zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres auf die Werte, die sich ergeben, wenn die für dieses Kalenderjahr jeweils geltenden Werte der Anlage 2 durch den für dieses Kalenderjahr bestimmten Wert der Anlage 10 geteilt werden. 2Dabei ist von den ungerundeten Beträgen auszugehen, aus denen die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet wurden. 3Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) sind für das Jahr, für das sie bestimmt werden, auf das nächsthöhere Vielfache von 600 aufzurunden. 4Für die Zeit ab 1. Januar 2025 sind Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) nicht mehr zu bestimmen.
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... auf den Monat 8.950 Euro ergibt. (2) Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) nach § 275a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird für das Jahr 2023 wie folgt festgesetzt: 1. in der allgemeinen ...
... auf den Monat ergeben sich 9.300 Euro. (2) Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) nach § 275a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt: 1. in der allgemeinen ...
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
... 265a (weggefallen)". o) Die Angabe zu § 275a wird wie folgt gefasst: „§ 275a Beitragsbemessungsgrenzen im ... o) Die Angabe zu § 275a wird wie folgt gefasst: „ § 275a Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024". ... die Zeit bis zum 31. Dezember 2024". p) Die Angabe zu § 275a wird wie folgt gefasst: „§ 275a (weggefallen)". q) Die ... p) Die Angabe zu § 275a wird wie folgt gefasst: „ § 275a (weggefallen) ". q) Die Angabe zu § 275b wird wie folgt gefasst: „§ ... außerhalb der Bundesrepublik Deutschland." 31. § 275a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 275a Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024". ... (Ost) nicht mehr zu bestimmen." 32. § 275a wird aufgehoben. 33. § 275b wird aufgehoben. 34. § 277a wird wie ...