| §§ Buzer.de §§ Gesetze ... aktuell, verlinkt, frei verfügbar - Sie blättern noch? (Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010) |
| Auf dieser Seite finden Sie alle auf buzer.de archivierte Fassungen von § 58 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) Über die Links 'aktuell' und 'vorher' können Sie die jeweilige Fassung mit der heute bzw. vorher geltenden Fassung vergleichen. Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen nach dem Datum des Änderungstitels und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind. Dieses Datum finden Sie dann ggf. in Klammern hinter dem Datum des Inkrafttreten.
|