Zweiter Abschnitt - Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)

neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 860-6 Sozialgesetzbuch
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Viertes Kapitel Finanzierung
Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren
Erster Unterabschnitt Beiträge
Erster Titel Allgemeines
§ 157 Grundsatz
§ 158 Beitragssätze
§ 159 Beitragsbemessungsgrenzen
§ 160 Verordnungsermächtigung
Zweiter Titel Beitragsbemessungsgrundlagen
§ 161 Grundsatz
§ 162 Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
§ 163 Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
§ 164 (weggefallen)
§ 165 Beitragspflichtige Einnahmen selbständig Tätiger
§ 166 Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter
§ 167 Freiwillig Versicherte
Dritter Titel Verteilung der Beitragslast
§ 168 Beitragstragung bei Beschäftigten
§ 169 Beitragstragung bei selbständig Tätigen
§ 170 Beitragstragung bei sonstigen Versicherten
§ 171 Freiwillig Versicherte
§ 172 Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht
§ 172a Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
Vierter Titel Zahlung der Beiträge
§ 173 Grundsatz
§ 174 Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen
§ 175 Beitragszahlung bei Künstlern und Publizisten
§ 176 Beitragszahlung und Abrechnung bei Bezug von Sozialleistungen, bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen
§ 176a Beitragszahlung und Abrechnung bei Pflegepersonen
§ 176b Beitragszahlung und Abrechnung für Bezieher von Übergangsgebührnissen
§ 177 Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten
§ 178 Verordnungsermächtigung
Fünfter Titel Erstattungen
§ 179 Erstattung von Aufwendungen
§ 180 Verordnungsermächtigung
Sechster Titel Nachversicherung
§ 181 Berechnung und Tragung der Beiträge
§ 182 Zusammentreffen mit vorhandenen Beiträgen
§ 183 Erhöhung und Minderung der Beiträge beim Versorgungsausgleich
§ 184 Fälligkeit der Beiträge und Aufschub
§ 185 Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung
§ 186 Zahlung an eine berufsständische Versorgungseinrichtung
§ 186a Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum
Siebter Titel Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen
§ 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich
§ 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
§ 187b Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse
§ 188 Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
Achter Titel Berechnungsgrundsätze
§ 189 Berechnungsgrundsätze
Zweiter Unterabschnitt Verfahren
Erster Titel Meldungen
§ 190 Meldepflichten bei Beschäftigten und Hausgewerbetreibenden
§ 190a Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen
§ 191 Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen
§ 192 Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst
§ 192a Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
§ 192b Meldepflichten bei Bezug von Übergangsgebührnissen
§ 193 Meldung von sonstigen rechtserheblichen Zeiten
§ 194 Gesonderte Meldung und Hochrechnung
§ 195 Verordnungsermächtigung
Zweiter Titel Auskunfts- und Mitteilungspflichten
§ 196 Auskunfts- und Mitteilungspflichten
§ 196a (aufgehoben)
Dritter Titel Wirksamkeit der Beitragszahlung
§ 197 Wirksamkeit von Beiträgen
§ 198 Neubeginn und Hemmung von Fristen
§ 199 Vermutung der Beitragszahlung
§ 200 Änderung der Beitragsberechnungsgrundlagen
§ 201 Beiträge an nicht zuständige Träger der Rentenversicherung
§ 202 Irrtümliche Pflichtbeitragszahlung
§ 203 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung
Vierter Titel Nachzahlung
§ 204 Nachzahlung von Beiträgen bei Ausscheiden aus einer internationalen Organisation
§ 205 Nachzahlung bei Strafverfolgungsmaßnahmen
§ 206 Nachzahlung für Geistliche und Ordensleute
§ 207 Nachzahlung für Ausbildungszeiten
§ 208 (aufgehoben)
§ 209 Berechtigung und Beitragsberechnung zur Nachzahlung
Fünfter Titel Beitragserstattung und Beitragsüberwachung
§ 210 Beitragserstattung
§ 211 Sonderregelung bei der Zuständigkeit zu Unrecht gezahlter Beiträge
§ 212 Beitragsüberwachung
§ 212a Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
§ 212b Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen Selbständigen


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