Elfter Unterabschnitt - Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)

neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 860-6 Sozialgesetzbuch
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Fünftes Kapitel Sonderregelungen
Erster Abschnitt Ergänzungen für Sonderfälle
Elfter Unterabschnitt Finanzierung
Erster Titel (weggefallen)
§ 275 (weggefallen)
Zweiter Titel Beiträge
§ 275a Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024
§ 275b Verordnungsermächtigung
§ 275c (aufgehoben)
§ 276 Übergangsregelung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
§ 276a Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit
§ 276b Übergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im Übergangsbereich
§ 276c (aufgehoben)
§ 277 Beitragsrecht bei Nachversicherung
§ 277a Durchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet
§ 278 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung
§ 278a Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet
§ 279 Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern
§ 279a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
§ 279b Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte
§ 279c Beitragstragung im Beitrittsgebiet
§ 279d Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
§ 279e (aufgehoben)
§ 279f (aufgehoben)
§ 279g Sonderregelungen bei Altersteilzeitbeschäftigten
§ 280 Höherversicherung für Zeiten vor 1998
§ 281 Nachversicherung
§ 281a Zahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Beitrittsgebiet
§ 281b Verordnungsermächtigung
Dritter Titel Verfahren
§ 281c Meldepflichten im Beitrittsgebiet
§ 282 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze
§ 283 (weggefallen)
§ 284 Nachzahlung für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte
§ 284a (weggefallen)
§ 285 Nachzahlung bei Nachversicherung
§ 286 Versicherungskarten
§ 286a Glaubhaftmachung der Beitragszahlung und Aufteilung von Beiträgen
§ 286b Glaubhaftmachung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
§ 286c Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
§ 286d Beitragserstattung
§ 286e Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung
§ 286f Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung
§ 286g Erstattung von nach dem 21. Juli 2009 gezahlten freiwilligen Beiträgen
§ 286h Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge für Bezieher von Übergangsgebührnissen
Vierter Titel Berechnungsgrundlagen
§ 287 Beitragssatzgarantie bis 2025
§ 287a (aufgehoben)
§ 287b Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe
§ 287c Förderung für sonstige Leistungen der Teilhabe
§ 287d Erstattungen in besonderen Fällen
§ 287e Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet
§ 287f Getrennte Abrechnung
§ 287g Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses in den Jahren 2024 bis 2027
§ 288 (weggefallen)
Fünfter Titel Erstattungen
§ 289 Wanderversicherungsausgleich
§ 289a Besonderheiten beim Wanderversicherungsausgleich
§ 290 Erstattung durch den Träger der Versorgungslast
§ 290a Erstattung durch den Träger der Versorgungslast im Beitrittsgebiet
§ 291 Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld
§ 291a Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit
§ 291b Erstattung nicht beitragsgedeckter Leistungen
§ 291c Anschubfinanzierung
§ 292 Verordnungsermächtigung
§ 292a Verordnungsermächtigung für das Beitrittsgebiet
Sechster Titel Vermögensanlagen
§ 293 Vermögensanlagen


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